Nach ausführlichem Diskurs hat die Mitgliederversammlung des VdM-Hessen kürzlich ihr Grundsatzprogramm einstimmig beschlossen und verständigte sich auf diese Weise über die wesentlichen musikschulpolitischen Ziele und Aufträge des öffentlichen Musikschulwesens in Hessen.
Der VdM-Hessen stellt hierbei heraus, dass Musikalische Bildung im Wesentlichen einen differenzierten Umgang mit Musik auf der Basis aktiven gestalterisch ästhetischen Handelns beinhaltet. Von diesem allgemeinen Bildungsanspruch her muss jedem Menschen nicht nur die Möglichkeit offenstehen, sich musikalisch auszudrücken, sondern ihm steht auch zu, die dafür notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erwerben. Hierfür bieten die öffentlichen Musikschulen breitgefächerte Zugänge, die sich primär an den zentralen pädagogischen Prinzipien der Freiwilligkeit und Stärkenorientierung ausrichten. Somit vermitteln die öffentlichen Musikschulen Allgemeinbildung mit Hilfe musikpädagogischer Methoden und eine darauf aufbauende künstlerische Ausbildung. Im Rahmen einer Erziehung durch Musik zur Musik für alle sozialen Bevölkerungsschichten führen öffentliche Musikschulen ausgehend von elementaren Musizierformen hin zu vielfältigster vokaler und instrumentaler Musizierpraxis.
In den letzten sechs Jahrzehnten ihrer Entwicklung haben die öffentlichen Musikschulen in Deutschland wie auch in Hessen erhebliche Akzeptanz gefunden. Ausschlaggebend ist hierfür sicherlich der nachweislich nachhaltige Bildungserfolg, den ihre musikpädagogischen Angebote gewährleisten. Dieses Gelingen beruht in erheblichem Maße auf einem Handlungskonzept von Musikerziehung, dass auf persönlicher Entwicklung mit und in der Musik zielt: Musikalische Bildung ist somit vor allem Selbstbildung sowie Persönlichkeitsbildung und ausdrücklich nicht bloßes Mittel zur Erreichung anderer übergeordneter Zwecke. Trotz wiederholt prominent geäußerter Wertschätzung haben die öffentlichen Musikschulen allerdings noch immer ein Umsetzungsproblem, wie zuletzt auch die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ festgestellt hat. Demnach besteht bei der förderpolitischen Absicherung dringlichster Handlungsbedarf. Dies bezieht sich insbesondere auf die Tatsache, dass der unersetzliche Beitrag öffentlicher Musikschulen zur Herstellung der grundgesetzlich gebotenen gleichwertigen Lebensverhältnisse erst in Ansätzen erkannt geschweige denn umgesetzt ist. Gleiches gilt hinsichtlich der hierfür erforderlichen Infrastrukturen.
Auf der Basis des Grundsatzprogramms, dieses steht auch zum Download auf der Website www.musikschulen-hessen.de bereit, sucht der VdM-Hessen daher den Dialog mit Musikschulträgern, Politik, Öffentlichkeit und Verwaltung auf Landes- und Kommunalebene, um den unbedingten Anspruch auf Musikalische Bildung für alle Kinder und Jugendlichen konsequent umsetzen zu können.