„1959 trafen wir uns in Remscheid in der damals neu entstandenen Akademie, deren Leiter Wilhelm Twittenhoff geworden war. Wir trafen uns dort, um zu beschließen, was man tun könnte. Und es kam ein dreifacher Beschluss zustande, der natürlich nicht sofort ausgeführt werden konnte, sondern auf lange Sicht konzipiert war.
„1959 trafen wir uns in Remscheid in der damals neu entstandenen Akademie, deren Leiter Wilhelm Twittenhoff geworden war. Wir trafen uns dort, um zu beschließen, was man tun könnte. Und es kam ein dreifacher Beschluss zustande, der natürlich nicht sofort ausgeführt werden konnte, sondern auf lange Sicht konzipiert war. Erstens: Für Musikschulen eine einheitliche Struktur zu schaffen, eine Struktur, die in der Entwicklung der jungen Menschen zu einer gewissen menschlichen, geistigen und musikalischen Reife führen konnte. Also haben wir 1959 einen Strukturplan entwickelt. Dieser Strukturplan, den ich gemeinsam mit Eckart Rohlfs und Werner Probst erweiterte, wurde 1966 offiziell die strukturelle Grundlage für die Musikschulen. Das war das Eine.Das Zweite war, von vornherein ein anderes Ausbildungssystem zu schaffen. Wir haben deswegen – auch diese Entwicklung ging zunächst von Nordrhein-Westfalen aus, war aber innerhalb von wenigen Jahren durch das ganze Bundesgebiet hindurch festgeschrieben – das Fach Jugend- und Volksmusik, so hieß es zuerst, als staatliches Prüfungsfach eingerichtet. Das war etwa 1960. Und erfreulicherweise hat es nur wenige Jahre gedauert, bis sämtliche Seminare in der Bundesrepublik diese integrierte Form übernommen hatten. Heute ist es eine Selbstverständlichkeit, dass alle Fächer, die in der Musikschule gelehrt werden, also von der Elementarausbildung über die Früherziehung bis zum Streichquartett Spielen und zum Chorleiter, in die Seminarausbildung eingebaut sind.
Wir mussten drittens dafür sorgen, für unser Lehrpersonal Hilfsmittel zu finden, um einen systematischen Unterricht durchzuführen, nachdem der ihnen durch die Kriegsfolgen usw. nur sehr mangelhaft vermittelt worden war. Wir kamen also auf die Idee, in allmählicher Arbeit ein Lehrplanwerk zu entwickeln. 1959 bis 1960 wurde ein erster Versuch gemacht mit einem Lehrplan, der ursprünglich hieß: „Elementare Musikerziehung“, der aber angesichts der damaligen Entwicklungen umbenannt wurde in „Musikalische Grundausbildung“. Dieser Lehrplan wurde noch mehrfach überarbeitet, bis er 1969 seine endgültige damalige Form fand. Die Folge war, dass wir grundsätzlich ein Lehrplanwerk entwickeln wollten, welches für die damals an der Musikschule gelehrten Fächer komplett ausgearbeitet werden sollte.“