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Kultur als Staatsziel muss ins Grundgesetz

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Deutscher Kulturrat begrüßt Forderung der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ nach Staatsziel Kultur im Grundgesetz

Berlin, den 31.05.2005. Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, begrüßt, dass die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Kultur in Deutschland“ in ihrem Zwischenbericht, der morgen dem Bundestagspräsidenten überreicht wird, die Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz fordert.

Der Deutsche Kulturrat hatte bereits am 29.09.2004 in seiner Stellungnahme „Kultur als Daseinsvorsorge“ die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz gefordert. Die Staatszielbestimmung Kultur im Grundgesetz würde über das Bekenntnis zur Kunstfreiheit hinaus die Bundesrepublik Deutschland als Kulturstaat definieren. Nach Auffassung des Deutschen Kulturrates sollte im Grundgesetz formuliert werden, dass der Staat die Kultur schützt und fördert. Die Enquete-Kommission schlägt nun vor das Grundgesetz um den Artikel 20b mit der Formulierung „Der Staat schützt und fördert die Kultur“ zu ergänzen.

Der Deutsche Kulturrat fordert, dass nach der voraussichtlich im September stattfindenden Bundestagswahl der neu gewählte Deutsche Bundestag die Forderung nach einer Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz aufnimmt und gesetzgeberisch tätig wird.

Weiter fordert der Deutsche Kulturrat, dass nach der voraussichtlich im Herbst 2005 stattfindenden Bundestagswahl der neue Bundestag wieder eine Enquete-Kommission Kultur einsetzt. Die zur Zeit arbeitende Enquete-Kommission hat bereits wichtige Teile ihres Auftrags bearbeitet, kann aber auf Grund des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode ihre Arbeit nicht abschließen. Eine neue Enquete-Kommission könnte auf der bereits geleisteten Arbeit aufbauen und auf dieser Grundlage, Handlungsempfehlungen für den 16. Deutschen Bundestag erarbeiten.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates und Sachverständiges Mitglied der Enquete-Kommission Kultur in Deutschland, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Parteien werden im nun beginnenden Bundestagswahl Farbe bekennen müssen, wollen sie Kultur als Staatsziel ins Grundgesetz aufnehmen oder wollen sie es nicht. Die Wählerinnen und Wähler haben ein Recht bei dieser wichtigen Frage, eine eindeutige Antwort der Parteien zu erhalten. Sehr zu hoffen ist, dass der 16. Deutsche Bundestag im Herbst dieses Jahres beschließt, dass die wichtige Arbeit der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ noch zu Ende gebracht werden kann.“