Body
In Schinköths Artikel über das ehemalige Leipziger Mendelssohn-Denkmal (nmz 9/1997, 3) hat sich nicht – wie H. Bernstein meint – „ein Fehler eingeschlichen“, so daß auch eine „Ehrenrettung“ für Karl Straube wegen einer „Verleumdung“, die mir Bernstein anhängt, überflüssig ist.
Faktum ist, daß Straube zweimal in die NSDAP eingetreten ist, und zwar erstens mit der Mitgliedsnummer 27.070 (etwa um 1925/26?: hierauf bezieht sich Schinköths Fragezeichen) und zweitens mit der Nummer 2.989.464 (nicht 2.989.070, wie MuK 62, 1992, 156, und danach Bernstein falsch weitergeben) am 1. Mai 1933. Eine Eingliederung des Thomanerchores in die HJ ist für das Jahr 1933 von mir – wie Bemstein unterstellt – niemals behauptet worden, sondern für 1937: diese Tatsache aber steht schon in dem von W.-H. Bernstein selbst mit unterzeichneten Beitrag von Straubes Zeitzeugen in Muk 6Z, 1992, 156, mit den Worten: „Der Thomanerchor ist nicht unmittelbar nach der „Machtübernahme‘..., sondern (wie auf S. 127 [meines Straube-Buches] richtig [!] steht) Ende 1937 in die Hitlerjugend eingegliedert worden“.
Diese philologischen Fehlleistungen wären Bernstein nicht unterlaufen, wenn er rezipiert hätte, was ich zur Ergänzung meines erwähnten Buches „Karl Straube und seine Schule: „Das Ganze ist ein Mythos‘“ (Bonn 1991) – hier zitiert Bernstein selbst den Titel unzutreffend – in dem Privatdruck „Karl Straube – ein „Altgardist der NSDAP‘“ (Lahnstein 1994) veröffentlichen mußte, da die beiden wichtigsten Zeitschriften für evangellsche Kirchenmusik „Musik und Kirche“ und „Der Kirchenmusiker“ unter den Schriftleitungen von R. Steiger bzw. D. Schuberth in Zusammenarbeit mit ihren Herausgebern eine weitere Diskussion um den Partei-Altgardisten für beendet erklärt hatten. Und so kommt es, daß Bernstein auch weiterhin das Märchen von Straubes NSADP-Beitritt[en] zur „Chorrettung“ verbreiten kann, da er nicht weiß, daß Straube um 1934 Pläne hatte, in Berlin zum Reichskirchenmusikwart von Goebbels Gnaden aufzusteigen: die Leitung des Thomanerchores muß ihm offenbar nicht mehr als vorrangig gegolten haben.
Günter Hartmann, Lahnstein