So. Hat lange gedauert, bis man sich endlich mit der „musikalischen Zensur“ in Deutschland beschäftigt. Nach rechtsradikalen Gesängen auf Sylt und in tiefsten Schützenfest-Provinzen („Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“), hat man sich entschlossen, die Vorlage des widerlichen Gegröles (nämlich die zusammengeschrubbte Synthie-Blech Schmonzette „L’Amour toujours“ von Gigi D’Agostino) auf dem nahenden Oktoberfest zu verbieten. Kann ein Anfang sein. Aber mal ehrlich.
Rent a Fascho
Bliebe noch ein letztes Einsatzgebiet der Sylter U-Boot-Anschieber, hier möchte ich sogar von einem gesamtdeutschen Anliegen (ist ja eher unüblich) sprechen: Die Ausmerzung sämtlicher Songs von Lena Meyer-Landrut und Mark Forster. Wie wäre es mit „Ihr nervt ganz Deutschland, Auftrittsverbot“.
Gut, etwas spröde, aber mit ein bisschen Empörungspotential wirkt das schon. Doch zurück zum Anfang. Wie muss man sich eigentlich die Kontrolle der Einhaltung des Liedverbots (Amtsdeutsch) auf dem Oktoberfest vorstellen? Schwadronieren da schwarz gekleidete Ordnungsamt-Kohorten im Stechschritt und mit Armbinde durch die Zelte und sorgen für Ordnung? Wird bei Zuwiderhandlung gleich exekutiert? Oder gibt es erst Zeltausschlüsse beziehungsweise Berufs-, Konzert- oder Singverbote? Eines steht natürlich fest: Wenn wir was könnten in Deutschland, dann wohl das.
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