Die nmz hat an dieser Stelle im Spätherbst vergangenen Jahres den Mitgliedern des Bayerischen Musikrates vorsichtig die Frage gestellt, ob es angebracht sei, einen ausgemusterten Polit-Profi zum Präsidenten eines Kulturverbandes zu küren. Ex-CSU-Kulturminister Thomas Goppel wurde – vielleicht ein bayerisches Phänomen, über das es noch zu spekulieren gilt – mit überwältigender Mehrheit gewählt. Nachdem ein halbes Jahr später innerbayerisch von Goppels vermuteten „Führungs-Qualitäten“ faktisch nicht viel zu spüren ist, fand es der begnadete Selbstdarsteller wohl an der Zeit, wenigstens bundesweit einmal laut zu bellen. Ein grandioser Fehl-Alarm, wie sich herausstellt. Zunächst zu den Fakten:
Bei seiner Mitgliederversammlung, seinem höchsten Gremium, hatte der Deutsche Musikrat im Herbst vergangenen Jahres einstimmig einen Appell an die Bundestags- und Bundesrats-Abgeordneten beschlossen, den Schutz und die Förderung von Kultur noch in dieser Legislaturperiode im Grundgesetz zu verankern. Im Vorfeld der entscheidenden Abstimmung des Bundestages, am 20. April veröffentlichte der Bayerische Musikrat folgende Pressemeldung:
Angriff auf Kulturhoheit der Länder: Bayerns Musikrat bezieht Position: „Kultur als Staatsziel mit Grundgesetzrang“ ist kein Mittel zur Lösung von Kulturanliegen
Mit klaren Worten reagiert der Bayerische Musikrat auf die Position des Deutschen Kulturrats vom Wochenende, der den Vorstoß der SPD begrüßt, in ihrem Entwurf zum Regierungsprogramm Kultur als Pflichtaufgabe des Staates im Grundgesetzt zu verankern. BMR-Präsident Thomas Goppel: „Kultur ist Ländersache, heißt es im Grundgesetz und die Kenner wissen, dass der subsidiäre Grundsatz „Vielfalt statt Einheit“ gerade den Reiz der deutschen Kulturlandschaft garantiert.“
Eine Verfassungsklausel für die Kultur würde, so Thomas Goppel weiter, auch gravierend die Gestaltungsfreiheit im Kulturellen einschränken. Jüngstes Beispiel ist der Vorstoß des Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU-Fraktion Steffen Kampeter, der sich für die Einführung eines Vetorechts für öffentliche Zuwendungsgeber gegenüber dem Deutschen Musikrat und der FörderGmbH in seinen wichtigen Struktur- und Konzeptionsentscheidungen durchsetzen will.
Am morgigen Dienstag berät der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags in einer öffentlichen Sitzung über das Staatsziel Kultur im Grundgesetz. Thomas Goppel: „Sollte er das Staatsziel empfehlen, müssen die Länderinstitutionen sich an ihre zuständigen politischen Vertretungen wenden. Es geht dort um die nachhaltigere Repräsentanz im Kulturgeschehen, für die ein markantes Plädoyer seit langem aussteht.“
Ebenso gilt es aber auch, sich bewusst zu machen, dass der Gedanke, kulturelle Vielfalt nicht zu verordnen, sondern einfach 16-fach (in allen Ländern und Stadtstaaten) mit ortsnahem Augenmaß besser zu verwirklichen, tragfähig ist. „Dass der Deutsche Musikrat an dieser Stelle lieber diktieren würde, was Kultur ist, ist nachvollziehbar. Aber der Verfassungsgeber hat sich 1949 die bundesdeutsche „Freiheit der Kultur“ nun einmal anders vorgestellt“, mahnt Goppel zur Zurückhaltung gegenüber der vermeintlich klugen Initiative der SPD.
Mit diesem Statement setzte sich Goppel über den demokratischen Beschluss der Musikrats-Generalversammlung (einstimmig mitgetragen von den Landesmusikräten) grob hinweg. Ferner übersah er vielleicht infolge seines bayerischen Tunnelblickes, dass nicht die SPD, sondern die FDP Initiatorin der Kultur-ins-Grundgesetz-Initiative war. Nun ja, Präzision forderte Goppel schon in seinen Amtszeiten vorwiegend Untergebenen ab, er selbst hielt es zum Beispiel mit dem Rechnen, gelegentlich wohl auch mit der Wahrheit weniger genau: (siehe auch "Zitate von Thomas Goppel" oder "Lügen von Thomas Goppel").
Solche Rüpelei konnte sich nun nicht einmal Goppel-Freund und Musikrats-Präsident Martin Maria Krüger gefallen lassen. In einem Brief vom 24. April an den „lieben Thomas Goppel“ dankte Krüger zunächst dem Bayerischen Musikrat „und Dir persönlich sehr herzlich für das nicht erst mit dieser Presseerklärung deutlich gewordene Engagement zu Gunsten der Abwehr eines tatsächlich massiven Eingriffes in die legitimen und notwendigen Gestaltungsspielräume eines der größten, von bürgerschaftlichem Engagement getragenen deutschen Verbände... (gemeint ist die von Goppel falsch zugeordnete Forderung des CDU-Bundestagsabgeordneten Steffen Kampeter, dem Bund im Aufsichtsrat der Musikrats-Projekt-gGmbH die Einrichtung einer Sperrminorität in Personal- und Haushaltsangelegenheiten einzuräumen. nmz-Red.)
Krüger weiter: „Der Deutsche Musikrat ist allerdings der Überzeugung, dass sich die Frage nach der Berechtigung eines solchen Verhaltens (Kampeters, nmz-red) nicht an der Verankerung der Kultur im Grundgesetz als solcher, sondern an der Definition des Begriffes „Förderung“ entscheidet…“. Es folgt eine lange Erläuterung feiner verbandlicher Kooperationen auch auf Länderebene und schließlich das Bekenntnis, die Mitgliederversammlung des DMR hätte mit ihrem Votum für die Kultur-Verankerung im Grundgesetz „ganz sicher nicht beabsichtigt, … an dieser Stelle zu diktieren, was Kultur ist. Ebensowenig hat sie die… Freiheit der Kultur in Frage stellen wollen. Vielmehr wollte und will (sie? – nmz-red) die Verstärkung der Grundlage zur Förderung der Kultur in Deutschland unter ausdrücklicher Ablehnung jeglicher Eingriffe in die Freiheit kultureller Äußerung wie auch dem auf persönlicher Kreativität und bürgerschaftlichem Engagement beruhenden Anspruch auf Handlungsfreiheit erreichen… (sic! – nmz-red)… In der Vorfreude auf weitere interessante und partnerschaftliche Zusammenarbeit bin ich mit herzlichen Grüßen Dein…“
So klingt sachliche Kritik unter Amigos in Bayern. Fein, dass Goppel auf diesem Weg auch mal klärend-elementares über die Haltung der Mitgliedsverbände des Musikrates erfuhr. Das hielt ihn freilich nicht davon ab, in guter bayerischer Stammtisch-Manier noch mal nachzutarocken, als der FDP-Antrag – auch gegen die Stimmen der SPD – im Bundestag scheiterte. Es folgte ein inhaltlich und sachlich mehr als fragwürdiges Triumph-Geheul aus Bayerns Musikrats-Büro. Die vollständige Presseerklärung vom 30.April:
Kultur als zentral in Berlin angesiedeltes Staatsziel gescheitert
Landesmusikräte begrüßen die Entscheidung von Rechtsausschuss und Kulturausschuss, wonach Kultur eine Sache des Föderalismus bleibt. Der Rechtsausschuss und der Ausschuss für Kultur und Medien im Deutschen Bundestag haben sich mit den Stimmen der großen Koalition gegen ein
Staatsziel Kultur im Grundgesetz ausgesprochen. Der Präsident des Bayerischen Musikrats, Thomas Goppel, und mit ihm die Kollegen aus weiteren der 15 Landesmusikräte begrüßen diese eindeutige und klare Entscheidung, die nicht Kompetenzverschiebung zum Thema macht, sondern dafür sorgt, dass in den Ländern und durch die Länder Unterschiede im Kulturleben weiter blühen.
Der Deutsche Kulturrat und der Deutsche Musikrat hatten den Antrag der FDP-Fraktion, den Passus "Der Staat schützt und fördert die Kultur" als neuen Artikel 20 b im Grundgesetz zu verankern, einmütig unterstützt. Thomas Goppel: „Dieser Weg wäre die Vereinheitlichung gewesen, die zwar dem
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats Olaf Zimmermann am Herzen liegt, wohl aber keinem der föderativ ansetzenden Kulturpolitiker in diesem Land angelegen sein kann.“ So befürchteten die Vertreter der Landesmusikräte im Falle der Verankerung im Grundgesetz "eine künftig zentrale Zensurinstanz". Thomas Goppel: „Wir brauchen keinen einheitlichen Zensor, weder im Kulturrat, noch im Deutschen Musikrat. Wir sind froh um jeden, der uns dabei hilft, Kulturanliegen stets aktuell zu artikulieren, aber die eigentliche Verantwortung bleibt auch dann denjenigen zugewiesen, die Garanten der Vielfalt sind und keinesfalls auf der Seite der Zentralisierungsforderer stehen.
Unmittelbar nach dem Scheitern der Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz haben der Deutsche Kulturrat und der Deutsche Musikrat angekündigt, die politischen Parteien für die nächste Legislaturperiode in die Pflicht zu nehmen und verbindliche Aussagen derselben für die Aufnahme des Staatsziels Kultur zu erhalten. Thomas Goppel: „Es ist nicht einzusehen, weshalb 2013 ein neuer Anlauf unternommen werden soll, alles zu unitarisieren. Wie wäre es mit guter Zusammenarbeit zwischen den Instanzen des Bundes und der Länder? Die Bundeseinrichtungen sind ja nicht als Korrektur-, sondern, wenn schon, dann als Koordinierungsinstanzen gedacht und angelegt. Das bundesdeutsche Kulturorchester braucht zur Sicherung seiner Qualität keinen Dirigenten zusätzlich, sondern eine Spitzenbesetzung auf den einzelnen Instrumentalplätzen. Das Problem unserer Kultur ist nicht die Auswahl der Stücke, sondern der Wunsch nach Interpretationshoheit. Für solche Debatten bedarf es keiner Instanzenkorrektur."
Immerhin hatte Thomas Goppel mittlerweile wohl endlich die FDP als zentralistischen Sündenbock durchschaut. Seine vermutlich von zutiefst föderalistischer Seele getragene Behauptung, die anderen Landesmusikräte stünden hinter seinem wenig qualifizierten Genöle erwies sich freilich als blanke Lüge. Nun wohl doch etwas stärker aufgescheucht bezogen Musikratspräsident Krüger und der stellvertretende Vorsitzende der Landesmusikrats-Konferenz Eckart Lange in einem Schreiben an Goppel vom 4. Mai etwas deutlicher Stellung:
„Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz
Pressemitteilungen des Bayerischen Musikrates vom 20. und 30. April 2009
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Mitgliederversammlung 2008 des Deutschen Musikrates verabschiedete auf Antrag von Prof. Siegfried Matthus ohne Gegenstimmen eine Resolution, mit welcher an die Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Bundesrates appelliert wird, den Schutz und die Förderung der Kultur noch in dieser Legislaturperiode in das Grundgesetz aufzunehmen.
In den Tagen vor und nach der kürzlichen Behandlung des Themas in den Bundestagsausschüssen für Recht sowie Kultur und Medien veröffentlichte der Bayerische Musikrat am 20. und am 30. April Pressemitteilungen, mit welchen dem Deutschen Kulturrat und dem Deutschen Musikrat unterstellt wird, mittels einer Aufnahme des Staatsziels Kultur ins Grundgesetz eine kulturpolitische Zensur zum Schaden der kulturellen Freizügigkeit im Rahmen der Kulturhoheit der Länder ausüben zu wollen. „Dass der Deutsche Musikrat (...) lieber diktieren würde, was Kultur ist, ist nachvollziehbar.“ – „Wir brauchen keinen einheitlichen Zensor, weder im Kulturrat, noch im Deutschen Musikrat.“
Des Weiteren wird behauptet, dass „der Präsident des Bayerischen Musikrates, Thomas Goppel, und mit ihm die Kollegen aus weiteren der 15 Landesmusikräte (…) diese eindeutige und klare Entscheidung“ (Anm: die Ablehnung des entsprechenden FDP-Antrages durch die o.g. Ausschüsse) begrüßen.
In einem Schreiben des Deutschen Musikrates vom 24. April wurde dem Präsidenten des Bayerischen Musikrates ausführlich die Notwendigkeit und gleichzeitige Unschädlichkeit der angestrebten Grundgesetzänderung dargelegt, sowie auf die erfolgreiche Zusammenarbeit der Bundes- und Länderebene gerade im Deutschen Musikrat verwiesen. Da die zwischenzeitlich veröffentlichte zweite Mitteilung des Bayerischen Musikrates Fragen im Kreis der Mitglieder des Deutschen Musikrates aufwerfen könnte, stellen die Unterzeichnenden einvernehmlich fest:
Der durch die Mitgliederversammlung 2008 des Deutschen Musikrates gefasste Beschluss zur Unterstützung der Verankerung des Staatsziels Kultur im Grundgesetz stellt weiterhin die gemeinsame Handlungsgrundlage dar. Der Vorwurf einer angestrebten Zensur wird im Namen der hierdurch letztlich betroffenen Mitglieder zurückgewiesen, verbunden mit der nachdrücklichen Bitte, im Sinne der nur gemeinsam zu erreichenden Wirksamkeit zugunsten der Förderung und Entwicklung der Musikkultur in Deutschland zur bewährten Form des partnerschaftlichen Umgangs auch und gerade in der Öffentlichkeit zurückzukehren.
Es ist nicht bekannt, dass weitere Landesmusikräte die Haltung des Bayerischen Musikrates unterstützen.“ (gez.: Krüger, Lange)
So weit – so schlecht. Wäre nicht das Vorgehen, die Wortwahl und die Argumentation Thomas Goppels derart unterirdisch, würde man ihm mit ein paar Nachhilfestunden in Sachen vernünftig verstandenem Föderalismus-Verständnisses gern beiseit springen. Dass unser von Vertretern der Zivilgesellschaft gewählter bayerischer Musik-Präsident des Zuhörens nicht gerade mächtig, von eigener Sicht der Dinge hingegen unverrückbar überzeugt ist beweist immer wieder folgendes nmzMedia-Video "Thomas Goppel in Action bei der Diskussion 'Ist Kultur vermittelbar?' in Wildbad Kreuth 2006". Insofern sparen wir uns alle Liebesmüh, und verweisen rondohaft auf unsere zarten Fragen vor der Goppel-Wahl.
Dass in Bayern grobe Aufschneider und Verbreiter plumper Polemiken (Goppel über Günter Grass: „Mieser Blechtrommler in der Kavallerie der Links-Literaten“) auch im Musikbereich noch Restkarriere-Chancen haben, beschämt mich sehr, weil ich in Bayern geboren bin - und Land und Leute eigentlich sehr schätze.
Theo Geißler