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Marsyas kannte noch keine Noten. Foto: Hufner
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„Zu viele Noten gehören verboten“ (Cluster)

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So dichtete Schlagerstar Andreas Dorau einmal. Zu viele Gesetze aber auch. Für Gesetze gilt der einfache Grundsatz: Was nicht verboten ist, das ist erlaubt. So einfach manche Gesetzesnorm auch klingen mag, so schwierig gestaltet sich eine Auslegung, wenn sie einen konkreten Fall betrifft. Manchmal mehr, manchmal weniger. Auch im Fall des sogenannten Kopierverbots für Noten. Ich hätte da mal ein paar Fragen:

Wenn ich zu Studienzwecken vor 1985 Noten kopiert hatte, darf ich dann von diesen Kopien, mit meinen Einzeichnungen, erneut Kopien machen, und zwar heute? Oder muss ich mir eine Zeitmaschine besorgen und ins Jahr 1984 zurückreisen? Wie sieht es eigentlich aus mit Noten, die gar keine Noten sind, sondern „nur“ Spielanweisungen zur Erzeugung von Tönen, Klängen, Geräuschen und Bewegungen (so bei Stockhausen oder Cage)? Was ist mit einigen Partituren von Bussotti, gehören die noch in die Kategorie Noten, oder sind die schon „Bildende Kunst“? Was ist überhaupt eine „grafische Aufzeichnung eines Werkes der Musik“ und was nicht?

Was ist denn mit dem „Real Book“ der Jazzer, darf man das kopieren, auch wenn da neue Harmonisierungen drüber notiert sind? Hat eigentlich schonmal jemand bemerkt, dass es sehr selten vorkommt, dass bei Noten vermerkt wird, wann sie gedruckt worden sind? Und hat das vielleicht einen tieferen Grund? Gibt es eine bestimmte Anzahl von Kopien, die in allgemeinbildenden Schulen hergestellt werden dürfen? Was ist mit Noten von Komponisten, die noch leben, aber ästhetisch schon immer tot waren, darf man diese wegen Unerheblichkeit kopieren?

Und was ist mit „Bagatellen“ – dürfen die wenigstens kopiert werden? Darf man Notenbücher kopieren, wenn man vorher die Noten schwärzt, also nur Textbücher kopiert, und bekommen dann die Autoren der Texte trotzdem auf irgendeine Weise ein Honorar? Stichbild-Schutz, Realität oder Fiktion? Gibt es eine Möglichkeit, zu erkennen, ob eine Kopie legal oder illegal gemacht worden ist – dürfen Sie legal hergestellte Kopien von Noten weiterverkaufen oder versteigern? Welche Schutzfristen kennt das Urheberrecht und auf welchen Umstand sind sie bezogen.

Gibt es jemanden, der die korrekten Antworten auf all diese Fragen kennt? Wir suchen ihn oder sie! Die nmz sucht den Urheberrechtsexperten (NSDU). Bitte die Antworten an hufner [at] nmz.de (hufner[at]nmz[dot]de) oder die Redaktion – den Umfang bitten wir auf acht Textseiten pro Antwort zu begrenzen. Auch wenn Sie sich nicht als Experte fühlen, machen Sie mit, gewinnen Sie Wissen. Kennen Sie wirklich die richtige Antwort?

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