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Alexander Unverzagt, Gereon Röckrath (Hgg.): Kultur & Recht. Praxisorientiertes Rechtshandbuch für Künstler und Kulturmanager, Raabe Fachverlag für Öffentliche Vewaltung, Düsseldorf, 1998
Ein „praxisorientiertes Rechtshandbuch“, das sich gleichzeitig für Künstler wie für Kulturmanager eignet, ist ein anspruchsvolles Unterfangen. Wer sich dies vornimmt, hat sehr unterschiedliche Zielgruppen vor Augen: den Kulturmanager, der sich qua Beruf mit Fragen des Rechts, der Finanzen und des Managments auseinandersetzt. Oder vielleicht den ambitionierten Newcomer im Kulturmanagment, der möglichst nichts falsch machen möchte und deshalb vielfältig informiert sein will. Aber auch den Künstler, der gerade diese Themen vermeidet, wo er kann, der sich aber trotzdem notgedrungen damit auseinandersetzen muß. Letzterer möchte nur soviel von der Materie wissen, wie unbedingt nötig. Und er möchte, vor allem, wenn er sich einen „praxisorientierten“ Ratgeber leistet, Antworten auf seine Fragen in leicht verständlichen und übersichtlichen Tips, Vorgehensvorschlägen und Checklisten. Um es vorweg zu sagen: diesen Anspruch erfüllt das Buch nicht. Die Loseblattsammlung, deren erstes und umfangreichstes Kapitel „Rechtsbereiche, Muster, Arbeitshilfen“ heißt, eignet sich eher für einen Leser, der sich gerne in teilweise trockene, auch theorieorientierte Themenbereiche vertieft. Dieser Leser erhält eine informative und sorgfältig ausgewählte Sammlung zu Themen wie Urheberrecht, Verwertungsgesellschaften, Vereinsrecht, Arbeitsrecht, Presse- und Versicherungsrecht, die Regelung der öffentlichen Haushalte und anderes. Teilweise gut verständlich, teilweise auch im leserfeindlichen Juristendeutsch berichten jeweils fachkundige Autoren über die einzelnen Bereiche, zitieren Gesetzestexte und deren Auslegungen. Die Praxisorientierung kommt hier großenteils zu kurz. Denn welcher ausübende Künstler, selbst, wenn er sich selbst managt, möchte im Ernst zum Beispiel über die vorläufigen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung informiert werden? Für den Künstler also finden sich zuwenig wirklich praktische Hinweise und Anleitungen, wie mit bestimmten Fragestellungen und Problemen umzugehen ist. Angenehm ist die übersichtliche Aufteilung der Themenbereiche, so daß der Suchende gleich auf das Kapitel stößt, das ihn betrifft. Zum Beispiel im Aufsatz über das Arbeitsrecht ist die Detailgliederung ebenso klar, der Text ist verständlich und auch für einen Nicht-Juristen gut zu lesen. Hier erhält im übrigen auch der Künstler praktische Hinweise darüber zum Beispiel, welchen rechtlichen Status im Arbeitsverhältnis er einnimmt oder wie es eigentlich mit dem Kündigungsschutz aussieht. Anders im Kapitel über Urheber- und Leistungsschutzrecht und die Verwertungsgesellschaften. Gerade dies sind Themen, mit denen sich auch der einzelne Musiker, Maler oder Schriftsteller herumschlägt und in denen er sich oft nicht zurechtfindet. Ausgerechnet hier nun ist dem Stil stark anzumerken, daß er von einem Juristen stammt, der sich nicht sehr feinfühlig in die Situation seines potentiellen Lesers begeben hat. Wer hier wie der berühmte Ochs vorm Wald in die Lektüre eingestiegen ist, wird hinterher nicht viel mehr Klarheit haben. Schade im übrigen, daß gerade der Teil über das Steuerrecht in der Sammlung noch nicht vorliegt. Hier sind sicher große Lücken sowohl auf Künstler- als auch auf Managerseite zu füllen. Der Serviceteil enthält eine nützliche Sammlung von Literatur zu einzelnen Themen und eine Aufstellung von wich-tigen Adressen: von Medien-Adressen über Verbände und Stiftungen bis zu Rechtsanwaltskammern findet hier fast jeder, der nach weiteren Informationen oder Kontakten sucht, einen Hinweis, der ihm weiterhilft. Schön ist auch die Lieferung der einschlägigen Gesetzestexte auf einer Diskette, die regelmäßig in aktueller Fassung nachgeliefert werden. Hier wird platzsparend und arbeitsfreundlich informiert. Die Textsammlung verfolgt eine wichtige und notwendige Zielsetzung, die im Untertitel zum Ausdruck kommt, die aber noch nicht so umgesetzt wird, wie der Titel es verspricht.