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Alle (Vorwahl-) Jahre wieder!

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Mitten im Sommerloch fängt die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände wieder einmal mit der Uraltforderung der Abschaffung oder der Reformierung der Künstlersozialkasse an.

Ungeachtet der Tatsache, dass diese Forderungen immer zum Vorwahlgeplänkel gehören, werden sie fast unkommentiert in wichtigen Presseorganen verbreitet. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung der Künstlersozialabgabe wurde 2014 ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Künstlersozialversicherung getan. Die Politik hat damit vernünftig und im Sinne der Künstler agiert. Aber genau dieses Gesetz scheint den Unternehmerverbänden jetzt nicht zu passen: Kaum werden die Unternehmer flächendeckend geprüft und gerechter Weise zur Abgabe herangezogen, geht das Gejammer los. Vor ein paar Jahren wurde die segensreiche Institution schon einmal von arbeitgeberfreundlichen Kreisen angegriffen. Jetzt wird über die hohen Bürokratiekosten geklagt: 1 Euro Abgabepflicht soll 0,80 Euro Bürokratiekosten erzeugen. Bei der Berechnung dieser Zahl wird eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln bemüht, die bereits 2008 (!) durchgeführt wurde. Ein Jahr vor der Bundestagswahl. Und was haben wir jetzt: Richtiiich. Achtung: bei dieser Argumentation kann der Schuss ganz leicht nach hinten losgehen. Nehmen wir mal an, die Rechnung mit den 80 Cent stimmt. Dann legen wir für die Unternehmen eine Pauschale fest, die keine Bürokratiekosten verursacht und legen die Abgabepflicht bei sagen wir 1,40 Euro fest. Dann werden 40 Cent pro Euro gespart! Wäre doch ein verdammt lukratives Geschäft! Die Vorschläge der Unternehmer werden nach ersten klärenden Gesprächen wahrscheinlich einmal mehr – wenig medienwirksam – in der Versenkung verschwinden. Vielleicht ließen sich diese Testballone komplett sparen, wenn man sich vorher mit allen Beteiligten und mit konstruktiven Vorschlägen an einen Tisch setzen würde.

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