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Stichtag 1. März 2022 – neue Unterrichtsverträge
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In den Unterrichtsverträgen des DTKV ist zum 1. März 2022 eine Neuanpassung der Kündigungsklauseln an das geltende EU-Recht erforderlich.

Entsprechend dem Gesetz für „Faire Vertragsbedingungen“ stehen Änderungen vor allem im Vertragsrecht an, u.a. an den Kündigungsfristen, der Vertragsdauer und -verlängerung. Es tritt am 1.3.2022 in Kraft. Dieses Gesetz betrifft auch alle Vereinbarungen, die private Musikerzieher*innen und Musikschulen ab dem 1.3.2022 abschließen. Unter Federführung des DTKV Justiziars Hans-Jürgen Werner wurden die Unterrichtsverträge entsprechend  überarbeitet. Eine Neuauflage soll schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden. Die aktualisierten Verträge können ab sofort vorbestellt werden (info [at] dtkv.org (info[at]dtkv[dot]org)). Wichtig: Die Änderung betrifft Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen werden. Zuvor abgeschlossene, alte Verträge gelten weiter.

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