Derzeit in aller Munde: das Gesetzespaket zur Bekämpfung der Altersarmut, das Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen im Bundestag vorgelegt hat.
Die Verunsicherung über diesen Gesetzesentwurf zeigt sich in vielen Botschaften. Was will das Bundesarbeitsministerium mit der neuen Pflichtversicherung erreichen? – Altersarmut soll verhindert werden; die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenkasse ist für alle vorgesehen, die keine Altersvorsorge nachweisen können.
Jeder Selbständige wird damit gezwungen, für den Ruhestand vorzusorgen und ist künftig verpflichtet, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Die Vorsorgepflicht soll für alle gelten, die jünger als 30 Jahre sind. Die Entscheidung zwischen einer Lebensversicherung, einer Rürup-Rente oder einer anderen privaten oder gesetzlichen Rentenversicherung bleibt dem Einzelnen überlassen. Für Selbständige zwischen 30 und 50 Jahren sind Übergangsregelungen geplant. Über-50-jährige sind voraussichtlich von der Versicherungspflicht ausgenommen. Ganz besonders wichtig: die neue Regelung soll für Mitglieder der Künstlersozialkasse nicht gelten! Außerdem ist vorgesehen, Selbständige, die weniger als 400 Euro im Monat verdienen, von der Klausel auszunehmen.
Wer kann die Rente erhalten, und wie hoch wird die Rente sein, die ich zu erwarten habe? 40 Versicherungsjahre müssen mindestens nachgewiesen werden, und mindestens 63 Jahre alt muss man sein, um ab 2013 den Aufschlag zum Altersgeld zu erhalten. Eine Beschäftigung von mindestens 30 Jahren (incl. Kindererziehung, Pflegezeiten etc.) muss der Versicherte nachweisen. Bislang beträgt die monatliche Grundsicherung im Alter 680 Euro. Mit der gesetzlichen Rentenversicherung kann das monatliche Alterseinkommen auf bis zu 850 Euro aufgestockt werden.
Wie viel muss ich monatlich bezahlen, um eine Rente in dieser Höhe zu erhalten? – Derzeit geht das Arbeitsministerium davon aus, dass etwa 250 bis 350 Euro monatlich für die Aufstockung zu leisten sind. Mit weiteren 100 Euro kann die Erwerbsminderung abgedeckt werden. Dürfen Arbeitgeber den Rentenbeitrag für ihre Arbeitnehmer erhöhen? – Ja, sie dürfen – um maximal die Hälfte des Rentenbeitrages. Damit ist auch eine mögliche Erwerbsminderung besser abgesichert. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber.
Was ist sinnvoller? Die künftige geplante Versicherungspflicht oder eine obligatorische gesetzliche Rente? Es wird zwischen den Parteien ausführlich diskutiert, das Ergebnis zeigt sich 2013. Droht unseren Selbständigen damit der Ruin? Der Tonkünstlerverband Bayern fordert großzügige Übergangsregelungen für unsere Künstler. Außerdem dürfen die, die bereits für das Alter vorgesorgt haben, nicht zusätzlich bestraft werden. Wir behalten die Pläne der Bundesregierung im Auge, um bei Bedarf kurzfristig zu reagieren.