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Die Honorarstandards 2021 des TKV Baden-Württemberg

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Vorwort – Ehrenkodex Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg appelliert an seine Mitglieder, diese Honorare bei Veranstaltern und Auftraggebern zu verlangen.

Der Verband appelliert insbesondere an Kolleginnen und Kollegen in wirtschaftlich gesicherter Position – wie etwa Festanstellung in Orchestern, Chören oder an einer Hochschule –, die Empfehlungen nicht zu unterbieten, auch wenn das Geld nicht unmittelbar benötigt wird. Diese bereits jetzt schon verbreitete Praxis stellt Preisdumping  dar und bringt weniger abgesicherte Kolleginnen und Kollegen, die auf diese Verdienstquellen angewiesen sind, in ernsthafte Notlagen. Als professionelle/r Musiker/in unentgeltlich zu singen oder zu spielen, bedeutet, einen Berufsstand existentiell zu gefährden. Möchte man aus Gründen der menschlichen oder kollegialen Verbundenheit zum Auftraggeber – oder auch bei Benefizveranstaltungen – kein Honorar annehmen, so lautet der dringende Appell des TKV Baden-Württemberg, das Honorar in entsprechender Höhe zu fordern und es gegebenenfalls teilweise oder ganz an den Auftraggeber (wenn dieser eine gemeinnützige Vereinigung darstellt) gegen Quittung zu spenden. Es geht auf jeden Fall darum, den Wert unserer Arbeit darzustellen!
1. Unterrichtshonorare
1.1. Einzeln vereinbarte und bezahlte Unterrichtsstunden
40,00 € pro Einzelstunde à 30 Minuten
55,00 € pro Einzelstunde à 45 Minuten
75,00 € pro Einzelstunde à 60 Minuten
(Zum Vergleich: 50 Minuten Psychotherapie kosten 100,55 €, 60 Minuten Einzel-Coaching in der Wirtschaft kosten zwischen 100.- € und 350,- €. Auch diese Tätigkeiten setzen wie die musikpädagogische Arbeit ein langes Studium und viele Fortbildungen voraus.)
1.2. Jahresvertrag mit 36 Unterrichtsstunden, umgerechnet auf 12 Monate
Zahlen basierend auf Umrechnung des ver.di-Betrages von 48,29 e pro 45 Min (30 Min) 32,19 e (45 Min) 48,29 € (60 Min) 64,38 €  x 36 : 12
95,00 € monatlich bei 30 Min. wöchentlichem Unterricht. (nach ver.di: 96,58 €)
140,00 € monatlich bei 45 Min. wöchentlichem Unterricht. (nach ver.di: 144,87 €)
190,00 € monatlich bei 60 Min. wöchentlichem Unterricht. (nach ver.di: 193,16 €)
https://musik.verdi.de/ueber-uns/ratgeber/++co++36fbd4f8-bccd-11e2-aeb1… (Fachgruppe Musik/Ratgeber/Aktualisierung/Tabelle 10.1.1.3 (Stand 1.1.2021))
2. Chorleitung/Instrumentalensembleleitung
Unter Berücksichtigung des Faktors Zeit ergeben sich bei Zugrundelegung von 64,38 e für 60 Minuten Arbeit folgende Empfehlungen:
2.1. Einzelvergütung von Proben, z. B. bei Projekten oder Vertretungen:
95,00 € pro 90 Minuten gehaltener Probe OHNE Urlaub
127,00 € pro 120 Minuten gehaltener Probe OHNE Urlaub
2.2. Monatsvergütung mit 46 Arbeitswochen umgerechnet auf 12 Monate
Grundvergütung:
364,00 € für 90 Minuten gehaltene Probe MIT Urlaub und bezahlten Feiertagen
486,00 € für 120 Minuten gehaltene Probe MIT Urlaub und bezahlten Feiertagen + 25 % Aufschlag für organisatorische Arbeit und Vorbereitung:
455,00 € für 90 Minuten gehaltene Probe MIT Urlaub und bezahlten Feiertagen
607,00 € für 120 Minuten gehaltene Probe MIT Urlaub und bezahlten Feiertagen +50 % Aufschlag für organisatorische Arbeit und Vorbereitung
546,00 € für 90 Minuten gehaltene Probe MIT Urlaub und bezahlten Feiertagen
729,00 € für 120 Minuten gehaltene Probe MIT Urlaub und bezahlten Feiertagen
Ob in diesen Beträgen Konzerte und Extra-Proben enthalten sind, muss individuell mit dem Chor/Ensemble verhandelt werden. Ebenso kann der Aufschlag für Organisation und Vorbereitung individuell variiert werden. Der modulare Aufbau der Empfehlungen, ausgehend von einer Grundvergütung soll die Anpassung an individuelle Gegebenheiten erleichtern.
3. Konzerttätigkeit
3.1. Orchester/Chor
In Anlehnung an die Empfehlungen der Deutschen Orchestervereinigung
https://www.dov.org/service/das-bietet-die-dov-ihren-mitgliedern
Probensatz:
90,00 € pro jeweils 3 Std. Spielzeit inkl. 20 Min-Pause
(Empfehlung der DOV 86,54 e)
Aufführung (Tagessatz) eintägiges Projekt:
260,00 € 3 Std. ggf. plus Probe (Tagessatz)
(Empfehlung der DOV: 259,59 €)
Aufführung (Tagessatz) mehrtägiges Projekt:
180,00 €entweder 2 Proben inkl. 20 Min Pause mit mindestens 1 Std. Pause dazwischen oder
1 Probe + Aufführung mit mindestens 1 Std. Pause dazwischen
Aufführung + Anspielprobe
(Empfehlung der DOV: 173,07 €)
Fahrtkosten und Unterbringung bei auswärtigen Projekten sind nicht in diesen Sätzen enthalten.
3.2. Solist (freiberuflicher Vokalsolist und Instrumentalist im Ensemble)
Probensatz:
155,00 € pro jeweils 3 Std. Spielzeit inkl. 20 Min Pause
(Empfehlung der DOV 150,51 €)
Aufführung (Tagessatz) eintägiges Projekt: *
500,00 € 3 Std. ggf. plus Probe (Tagessatz)
(Empfehlung der DOV: 451,53 €)
Aufführung (Tagessatz) mehrtägiges Projekt:
310,00 € entweder
2 Proben inkl. 20 Min Pause mit mindestens 1 Std. Pause dazwischen
1 Probe + Aufführung mit mindestens 1 Std. Pause dazwischen
(Empfehlung der DOV: 301,02 €)
Fahrtkosten und Unterbringung bei auswärtigen Projekten sind nicht in diesen Sätzen enthalten. Aufschläge für besonders umfangreiche Partien, Übernahme von Chorpartien, besondere Kleidungsanfragen/Maske/Requisite können erhoben werden. Ton- und Bildaufnahmen sind schriftlich zu vereinbaren. Mediale Verwertungen jeglicher Art (z.B. auf Websites von Veranstaltern etc.) sind gesondert zu vereinbaren und zu honorieren.
* Diese Empfehlung für Solisten etwa bei Oratorienaufführungen stellt ein absolutes Minimum dar und soll nach Marktwert und Reputation des Solisten auf jeden Fall höher ausfallen.
3.3. Solist (Sänger und Instrumentalist als Einzel-Solist mit Orchester, bzw. Solo-Recital)
Nach Marktwert! Fahrtkosten, evtl. Übernachtungen sind in diesen Empfehlungen nicht enthalten.
3.4. Korrepetition
60,00 € Chöre pro 60 Minuten zuzüglich Fahrtkosten
50,00 € einzelne MusikerInnen/SängerInnen pro 60 Minuten
4. Muggen, Gottesdienste, sonstige Veranstaltungen
Angaben pro Person
4.1. Trauerfeiern/Hochzeiten (Zeremonie) Sänger und Instrumentalisten
330,00 € zuzüglich Fahrtkosten; Aufschläge für aufwändige Liedwünsche,
Spezialarrangements oder besonderen technischen Aufwand können erhoben werden.
(Zum Vergleich: Freie Trauerredner kosten für eine Beerdigung 300 € zzgl. Fahrtkosten, ein freier Redner für Hochzeiten ist für 400 bis 500 € zu haben.)
4.2. Hochzeiten/Events
550,00 € (3 Stunden inkl. Pausen) + 100 € jede weitere Stunde
zzgl. ggf. Aufbau, Fahrtkosten + evtl. Übernachtung
4.3.Vernissagen/musikalische Umrahmungen/Gottesdienste mit Anwesenheit von ca. 1-1,5 Std.
330,00 € zuzüglich Fahrtkosten
4.4. Gottesdienst Orgelbegleitung, freiberuflich mit abgeschlossenem
Kirchenmusikstudium oder vergleichbarer Qualifikation (Schulmusik/Klavier/Orgel)
63,50 € pro 60 Minuten
5. Honorare für Dozentinnen und Dozenten im Rahmen von musikalischen Workshops und Kursen
5.1. Eintägige Kurse/Workshops
350,00 € halber Tag (4 Stunden)
550,00 € ganzer Tag (6 Stunden) zuzüglich Fahrtkosten und Unterbringung
5.2. Mehrtägige Kurse/Workshops
ohne Fahrtkosten, Verpflegung und Unterbringung
500,00 € pro ganzer Tag (6 Stunden)
300,00 € pro angefangener Tag (Anreise-/Abreisetag 3 Stunden)
inklusive Fahrtkosten, Verpflegung und Unterbringung
450,00 € pro ganzer Tag (6 Stunden)
250,00 € pro angefangener Tag (Anreise-/Abreisetag 3 Stunden)
(Zum Vergleich: Für Dozierende im Bereich der Wirtschaft beginnt der Tagessatz bei 1.000,- €)
6. Nachwort
Dieses Zahlenwerk stellt der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg als Leitlinie für Honorarverhandlungen im pädagogischen und künstlerischen freien Musikberuf zur Verfügung. Es dient zur Orientierung bei der eigenen Preisgestaltung und als Referenz für Auftraggeber. Die Zahlen entstanden nach ausführlicher Recherche und im Austausch mit anderen Verbänden im Musikbereich, wie etwa ver.di Musik, artbutfair oder der Deutschen Orchestervereinigung (DOV). Seit 2017 besteht dieser Katalog, der aufgrund vielfältiger Anregungen unserer Mitglieder und in Anlehnung an die aktuelle Tarifentwicklung im TVÖD stetig weiterentwickelt wird. Die zahlreichen Reaktionen und die Übernahme der Zahlen von Partnerverbänden z.B. BDG (Berufsverband Deutscher Gesangspädagogen) bestätigen die Relevanz und Akzeptanz dieses Leitfadens.

 

 

 

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