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Empfehlung des Landesmusikrats Hessen

Untertitel
Honoraruntergrenzen für freiberuflich tätige Musizierende in Hessen
Vorspann / Teaser

Die angemessene Honorierung künstlerischer Leistungen ist seit einiger Zeit ein zentrales Thema, das viele Verbände und mittlerweile auch die Politik beschäftigt. Im Masterplan Kultur für Hessen wurde festgehalten, dass eine bessere Honorierung künstlerischer Leistungen angestrebt werden soll. Obwohl dieser Masterplan von der vorhergehenden Landesregierung beschlossen wurde, betonte Christoph Degen, Staatssekretär im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur (HMWK), dass die Umsetzung weiterhin verfolgt werden soll.

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Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, initiierte Heike Schulte-Michaelis vom DTKV Hessen eine Arbeitsgruppe (AG) auf der Ebene des Landesmusikrats Hessen (LMR). Die AG stützt sich auf die bereits erarbeiteten Empfehlungen zahlreicher Institutionen des Musiklebens. Insbesondere muss ein Verständnis daür geschaffen werden, dass die selbständige Arbeit im künstlerischen Bereich aus künstlerischer und unternehmerischer Arbeit besteht. Der Prozentsatz von  „unsichtbarer“ zu „sichtbarer“ Arbeit steht im Verhältnis von 60 zu 40 Prozent.

Die „unsichtbare“ Arbeit beinhaltet 

  • Individuelle Vorbereitung (Übezeiten, Recherche)
  • Konzeption von Projekten
  • Fortbildungen
  • Bürotätigkeiten, Verwaltung & Administration
  • Akquise, Marketing, Öffentlichkeitsarbeit
  • Reisezeiten u.a.

Weitergehende Erläuterungen zur Berechnung des Tagessatzes anhand von Bezugsgrößen aus dem sonstigen Berufsleben finden Sie beim Deutschen Musikrat:

https://www.musikrat.de/fileadmin/user_upload/Empfehlungen_Honorarunter…

Diese Überlegungen müssen allen Akteuren bewusst sein und auch den Auftraggebenden vermittelt werden. Ein langfristiges Ziel des LMR Hessen ist es, den Tagessatz von 730 Euro im Jahr 2027 zu erreichen, den der Deutsche Musikrat als Zielmarke festgelegt hat. Leider ist angesichts der aktuellen Haushaltslage auf allen Ebenen jedoch eine zeitnahe Umsetzung nicht zu erwarten.

Daher hat sich die AG auf besser umsetzbare Standards geeinigt und orientiert sich dabei an den Empfehlungen des Sächsischen Musikrats (siehe Tabelle unten). Das gesamte Papier wurde in der Sitzung des Präsidiums des LMR im Juli verabschiedet. Der LMR ist sich bewusst, dass die Realität in Hessen derzeit allerdings noch deutlich anders aussieht. 

Der Landesmusikrat Hessen schreibt auf seiner Homepage (Zitat): „Auch wenn die weiter unten vorgeschlagenen Honorarstandards derzeit leider nicht der wirtschaftlichen Realität vieler Projekte in Hessen entsprechen, verfolgt der Landesmusikrat Hessen bei seiner Arbeit zu diesem Thema zwei Ziele:

  1. Zum einen die Information verschiedenster Akteure, insbesondere von Veranstalterinnen und Veranstaltern, für die das Engagement von Musikerinnen und Musikern nicht der Alltag ist, im Sinne einer Orientierung zur Vergütung Musizierender.
  2. Zum anderen das langfristige Ziel, verbindliche Honoraruntergrenzen bei musikalischen Projekten aller Genres und Formen, die öffentliche Förderung erhalten, festzulegen. Das impliziert auch das Ziel, entsprechend dynamisierte Kulturetats und Fördertöpfe zu erreichen.“

Den kompletten Text finden Sie hier: https://www.landesmusikrat-hessen.de/unsere-anliegen/forderungen-des-lmr

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