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Endlich gesetzliche Rahmenregelung für kulturelle Bildung?

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Kulturgesetzbuch NRW – Positionspapier des DTKV NRW
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Kurz vor Weihnachten 2020 erreichte den nordrhein-westfälischen Verbandszweig des DTKV ein erster Entwurf eines geplanten „Kulturgesetzbuches“ des Kultusministeriums mit der Bitte, dazu kurzfristig bis kurz nach den Weihnachtsferien Stellung zu beziehen. Trotz der feiertags- und urlaubsbedingten Hindernisse gelang dem Landesvorstand eine sehr gründliche Stellungnahme, die fristgemäß dem Ministerium und dem Landesmusikrat zugestellt wurde.

Der Landesverband NRW begrüßt es, dass endlich und nach jahrzehntelanger Diskussion um ein Musikschulgesetz sowie der ebenso langen Auseinandersetzung um eine existenzsichernde Rahmenregelung für die Kulturarbeit in den Kommunen und Gebietskörperschaften des Landes eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll. Soll diese gesetzliche Rahmenregelung jedoch mehr sein als ein Etikett, das das Vorhandensein des gesellschaftlichen „Grundnahrungsmittels“ Kultur und Kulturpädagogik unter Beweis stellt, muss es nicht nur die Gruppen der großen institutionellen Einrichtungen wie kommunale Musikschulen, Thea­ter, Orchester und Bibliotheken sichern, sondern auch die Rolle der freiberuflichen Künstlerinnen und Künstler, Ensembles, Bands, Orchester und die der selbständigen Pädagoginnen und Pädagogen. Dazu gehört neben der qualitativen Sicherung auch die existenzielle Sicherung der hier Wirkenden gerade in einer Zeit, in der immer mehr Musiker in eine ungesicherte Honorarselbständigkeit abgedrängt werden. Eine jüngste Studie hat gezeigt, dass das Einkommen der selbständigen Musikerinnen und Musiker deutlich unterhalb des Durchschnittseinkommens der Branche liegt. Dies ist um so bemerkenswerter vor dem Hintergrund einer jüngsten exemplarischen Vergleichsabfrage bei Jugend- und Schulorchestern des Landes, die ergeben hat, dass etwa 30% der Jugendlichen von freiberuflichen Lehrkräften unterrichtet werden. Nicht enthalten sind in diesem Anteil die Honorarlehrkräfte an Musikschulen. In einigen Landkreisen, in denen es gebietsweise gar keine öffentlichen Musikschulen gibt, liegt der Anteil deutlich höher. Vergleichsumfragen bestätigen alte Statistiken (Jugend musiziert), dass insbesondere abseits der kulturellen Zentren die künstlerische Nachwuchsarbeit für Chöre und Orchester im Laienbereich zu einem großen, teilweise mehr als 50-prozentigen Anteil von freiberuflichen Lehrkräften und Künstlerinnen und Künstlern geleistet wird. Dies geschieht zum Teil in prekären Einkommens- und Beschäftigungsverhältnissen, die eine voraussichtliche Altersarmut vorbereiten.

Der DTKV als Verband, der die Interessen von
• selbständigen Musikerinnen und Musikern,
• selbständigen Lehrkräften des gesamten musikpädagogischen Spektrums,
• den Mitgliedern freier Ensembles und Bands,
• Chören und Orchestern in freier Trägerschaft,
• musikpädagogischen Einrichtungen, die mit selbständigen Pädagoginnen und Pädagogen arbeiten, vertritt und hierzu mit dem Landesmusikrat NRW, den Hochschulen, anderen kooperationswilligen Verbänden sowie den Fachgewerkschaften kooperiert, fordert, dass eine gesetzliche Neuregelung des nordrhein-westfälischen Kulturangebotes im Rahmen des geplanten Kulturgesetzbuches Nordrhein-Westfalen dem Rechnung trägt. Dieses Ziel mündet in einem einstimmigen Beschluss über ein entsprechendes Positionspapier des erweiterten Landesvorstands NRW.

Hierzu gehören
• Sicherung von Qualitätsstandards auch im Bereich der freien Angebote und der selbständigen Pädagoginnen und Pädagogen
• wirtschaftliche Absicherung der freien Kulturangebote unter Umständen auch mit finanziellen Mitteln.
• Sicherung der Möglichkeit der Berücksichtigung bei der Vergabe von freien Projektangeboten und von lukrativen Bildungs- und Kulturprojekten.
• Sicherung eines finanziellen Exis­tenzminimums durch adäquate Rahmenregelungen nicht nur beim Mindestlohn wie
• geeignete zeitliche Zumessungen von Anrechnungszeiten in der Projektarbeit,
• Verhinderung von Scheinselbständigkeit,
• Honoraruntergrenzen im professionellen Bereich,
• Möglichkeit der wirtschaftlichen Förderung aller institutionellen Angebote mit gemeinnütziger Basis unabhängig von der Trägerschaft der Angebote.

Der Entwurf des Kulturgesetzbuchs wird auf diese Anforderungen sorgfältig durch den DTKV NRW überprüft werden. Dazu erwartet der DTKV allerdings auch eine angemessene Transparenz bei der Entwicklung des Entwurfs vor der Abstimmung im Landtag, die über die einmalige Vorlage zur Stellungnahme des ersten Vorentwurfs hinausgeht.

Nach Redaktionsschluss hat Kultusministerin Pfeiffer-Poensgen und der Parlamentarische Staatssekretär Kaiser das Kulturgesetzbuch als Entwurf für die palamentarische Debatte am 12. Mai in einer Videokonferenz vorgestellt. Der DTKV NRW wird die Vorlage sehr sorgfältig prüfen.

 

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