Die vom Justiziar des Deutschen Tonkünstlerverbandes, Hans-Jürgen Werner, eingereichte Petition wurde innerhalb der Zeichnungsfrist von 70.807 Personen unterschrieben.
Die vom Justiziar des Deutschen Tonkünstlerverbandes, Hans-Jürgen Werner, eingereichte Petition wurde innerhalb der Zeichnungsfrist von 70.807 Personen unterschrieben. Sie hat damit das Quorum weit überschritten. Nach der Petition zur Verhinderung einer höheren Umsatzsteuer für private Musikschulen 2012 ist dies nun schon die zweite erfolgreiche Petition des DTKV. Die Petition fordert, dass der „Deutsche Bundestag die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten möge, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen – spätestens alle vier Jahre – zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die freischaffende Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz nachgekommen sind.“
Wie wichtig eine solche Überprüfung ist, zeigt die gegenwärtige Entwicklung. Am 30. August dieses Jahres hat erstmals in seiner Geschichte der Beirat der Künstlersozialkasse der Festsetzung des Abgabensatzes nicht zugestimmt. Dieser sollte nämlich 2014 von zurzeit 4,1 auf 5,2 Prozent steigen. Ein Grund für diese eklatante Erhöhung ist die fehlende Überprüfung von Unternehmen, die nicht im Bereich der Kultur tätig sind, aber freiberufliche künstlerische und publizistische Leistungen in Anspruch nehmen. Dadurch beteiligen sich immer weniger Unternehmen an der Künstlersozialkasse, weshalb diejenigen, die sich beteiligen, einen immer höheren Anteil übernehmen müssen, der letztlich für sie nicht mehr finanzierbar sein kann. Hierdurch entsteht eine Situation, die für die Künstlersozialkasse existenzgefährdend ist.
Ausgehend von seiner erfolgreichen Petition wird sich der DTKV in der kommenden Legislaturperiode einsetzen, dass diese gefährliche Entwicklung verhindert wird.