Stellen Sie sich vor, Sie haben eine Tochter, einen Sohn. Schon in den ersten Lebensjahren zeigt Ihr Kind eine auffallende musikalische Begabung. Es singt Lieder fehlerlos nach, sucht sich auf einem Instrument, etwa einer Flöte oder einem Akkordeon, eigenständig Melodien zusammen. Erstaunlich, finden Sie und suchen einen Kindergarten, in dem Kinder musikalisch besonders gefördert werden. Macht Ihr Kind weiterhin Fortschritte, so suchen Sie eine Musikschule, soweit eine solche in annehmbarer Entfernung erreichbar ist oder Sie wählen einen anerkannten freiberuflichen Musikpädagogen.
Gesetzt, Ihr Kind nimmt an den Wettbewerben „Jugend musiziert“ teil, erreicht über erste Preise beim Regional- und beim Landeswettbewerb den Bundeswettbewerb „Jugend musiziert“. Wenn es auch hier einen, vielleicht sogar einen ersten Preis, erringt, dann zählt es bereits zur Spitze unserer musizierenden Jugend. Ihm stehen die Mitwirkung im Landes- oder Bundesjugendorchester oder in Europäischen Jugendorchestern offen. Hochkarätigen Kammermusikkurse und ähnliche Maßnahme versprechen eine weitere optimale Förderung. Hat Ihr Kind die Schule abgeschlossen, stellt sich die Frage der Berufswahl. Sie haben bisher für Musikunterricht, für die Teilnahme Ihres Kindes an Wettbewerben und sonstigen Fördermaßnahmen erhebliche finanzielle Mittel aufgewandt und auch sonstige Anstrengungen unternommen. Werden Sie Ihrem Kind nun zu einem Musikstudium raten, zum Studium der Schulmusik, zu einem künstlerischen oder musikpädagogischen Studium?
Wenn Ihr Kind unbedingt Musik studieren will, sollten Sie es nicht davon abhalten. Wenn es aber ein anderes Studium ergreifen möchte, den Beruf eine Arztes, Juristen, Ingenieurs anstrebt, werden Sie – soweit Sie mit der Situation der Musikberufe vertraut sind – ihn besser nicht zum Musikstudium drängen.
Studium – was nun?
Im Gegensatz zum (nicht musikalischen) Universitätsstudium verlangen die Musikhochschulen und Musikuniversitäten von ihren Bewerbern eine Eignungsprüfung, die hohe instrumentale oder vokale Fähigkeiten erfordert. Darüber hinaus werden vertiefte Kenntnisse in der Musiktheorie verlangt, die nur an wenigen Schulen vermittelt werden. Die Tonkünstlerverbände stellen hierfür ein umfangreiches Netz von Vorbereitungskursen bereit, die zu besuchen dem Interessenten nur empfohlen werden kann.
Sowohl das künstlerische wie auch das künstlerisch-pädagogische Studium erfordert vom Studenten intensives Üben, oftmals das Erlernen beziehungsweise fortgeschrittene Fertigkeiten auf einem Zweitinstrument, musiktheoretischen Unterricht, die Mitwirkung in Hochschulensembles (Hochschulchor, Hochschulorchester, Kammermusikensembles), Auftreten bei hochschulöffentlichen Veranstaltungen. Wenn der Student vorausschauend sein Studium gestaltet, wird er ergänzende Angebote in Musikmanagement, Selbstvermarktung, Medienkunde, Vertrags- und Urheberrecht und Ähnlichem besuchen. Hat er nach vierjährigem Studium erfolgreich mit dem Bachelor abgeschlossen, hat er in weiteren ein oder zwei Jahren die Fortbildungs- oder Meisterklasse (Master) absolviert, dann steht er vor dem schwierigen Übergang ins Berufsleben. Er wird vielleicht nationale und internationale Wettbewerbe absolvieren, soweit möglich Solo- und Kammermusikkonzerte geben, eine Demo-CD erstellen, als Instrumentalist bei Orchestern vorspielen, als Sänger bei Opernhäusern und Berufschören vorsingen. Wegen der hohen Anforderungen und der erdrückenden internationalen Konkurrenz schaffen viele Absolventen nicht den Sprung ins Konzertleben oder können sich dort nicht auf Dauer halten. Zahlreiche Bewerber absolvieren deshalb von vornherein ein künstlerisch-pädagogisches Studium und streben einen entsprechenden Abschluss an. Der Student, gleich ob er ein künstlerisch-pädagogisches oder ein künstlerisches Studium (evtl. mit zusätzlichem musikpädagogischen Abschluss) absolviert hat, steht vor der Frage: was nun?
Der Deutsche Tonkünstler-verband unterstützt freiberufliche Musiker
Einzelne werden – vielleicht übergangsweise – als Lehrbeauftragte an einer Hochschule tätig sein. Ohne soziale Absicherung und bei geringer Honorierung können sie jedoch dort auf Dauer den notwendigen Lebensunterhalt nicht verdienen. Soweit der Absolvent an einer Musikschule tätig werden möchte, wird er bald feststellen, dass feste Stellen auch an öffentlich geförderten Musikschulen nur schwer zu erlangen sind und – da viele Musikschulen überwiegend Gruppenunterricht erteilen – eine solche Tätigkeit nicht immer die Erfüllung hoch gesteckter Vorstellungen und Wünsche bietet. Er wird deshalb versuchen, neben einer teilweisen Unterrichtstätigkeit an einem Institut oder auch ausschließlich als freiberuflicher Musikpädagoge sich eine Existenz aufzubauen.
Wenn er nicht schon bei der Vorbereitung auf die Eignungsprüfung oder während seines Studiums Mitglied im Deutschen Tonkünstlerverband geworden ist, so ist ihm spätestens jetzt ein Beitritt zu empfehlen. Der Deutsche Tonkünstlerverband, die Landesverbände und deren Untergliederungen stellen für den freiberuflichen Musikpädagogen eine breite Palette an Hilfen und Unterstützungen bereit. Diese reichen von Beratungen und Hilfen zu Existenzgründungen, Eröffnung von Tätigkeitsfeldern in der Ganztagsschule oder im Kindergarten, von Werbemöglichkeiten in öffentlichen Einrichtungen, über Hilfen in steuerrechtlichen Fragen (Befreiung von der Umsatzsteuer), Bereitstellung von Unterrichtsverträgen, eine Lehrer-Schülervermittlung, eine Erstrechtsberatung bis zu Ermäßigungen zum Beispiel bei der GEMA und günstigen Angeboten bei Versicherungen (Berufshaftpflicht, Unfall, Rechtsschutz, Instrumentenversicherung u.a.). Freiberufliche Musikpädagogen, die sich zusammenschließen (in lockerer Form einer Sozietät oder in einer festeren Form als freie Musikschule) erhalten in einzelnen Landesverbänden neben Beratung auch eine Förderung aus Staatsmitteln. Ein umfangreiches Netz von Fortbildungsmaßnahmen, für die oftmals ebenfalls staatliche Mittel bereitstehen, helfen dem Musikpädagogen.
Angespannte Berufssituation
Die freiberuflichen Musikpädagogen, die neben einer (Teil-)Anstellung an einer Hochschule, in einem Orchester, an einer öffentlich geförderten Musikschule Privatunterricht erteilen, können in der Regel gut davon leben. Das gilt auch für eine nicht geringe Anzahl von ausschließlich freiberuflich tätigen Musikpädagogen, die sich primär der Begabtenförderung widmen und die auf Grund ihrer Unterrichtserfolge eine große Anzahl von Schüler anziehen. Aber bei weitem nicht alle freiberuflichen Musikpädagogen finden in ihrer Unterrichtstätigkeit eine gute oder nur ausreichende Existenzgrundlage.
Dadurch, dass die Hochschulen für Musik verstärkt in der vorberuflichen Ausbildung tätig sind und bereits ab frühestem Alter neben dem Schulbesuch Jungstudierende aufnehmen, die gegen eine geringe Semestergebühr bei einem Hochschullehrer Unterricht erhalten, allgemeinbildenden Schule, insbesondere Gymnasien, in einzelnen Ländern kostenlos Instrumentalunterricht (wenn auch i.d.R. nur in Gruppen) erteilen, die öffentlich geförderten Musikschulen wegen kommunaler und staatlicher Zuschüsse und sonstiger Hilfen fachlich breiter gefächerte und finanziell günstigere Angebote als freiberufliche Musikpädagogen machen können, ist die allgemeine Berufssituation der freiberuflichen Musikpädagogen angespannt.
Können Sie in Erwartung, dass Ihr begabtes Kind eventuell sich später eine Existenz als freiberuflich tätiger Musikpädagoge aufbauen muss, ihm noch zum Musikstudium raten?
Wenn Sie darüber Informationen erhalten wollen, sollten Sie die nächste vom DTKV ausgerichtete D-A-CH-Tagung besuchen, die sich dem Beruf des freiberuflichen Musikpädagogen widmen wird.
Wichtige Informationen für Studenten, Berufsanfänger und erfahrene freiberufliche Musikpädagogen
Welche Vorzüge und Schwierigkeiten verbinden sich heute generell mit den freien Berufen, wo liegen die Chancen und Probleme des freiberuflichen Musikpädagogen, wie sollte er sein Studium unter den Anforderungen des Bolognaprozesses gestalten, welche Hilfen gibt es von Institutionen und Verbänden, von der öffentlichen Hand, welche weiteren Hilfen sollten angestrebt und gegebenenfalls im politischen Raum erkämpft werden? Diese und andere Fragen möchten wir (D) gemeinsam mit den musikpädagogischen Verbänden aus Österreich (A) und der Schweiz (CH) auf der D-A-CH-Tagung erörtern. Diese wird vom 9. bis 11. November 2012 in der Musikhochschule Würzburg stattfinden. Ort und Zeit wurden gewählt, damit möglichst viele Studenten, denen die Tagung eine wesentliche Orientierung für ihr Studium und den späteren Berufsweg geben kann, teilnehmen. Namhafte Fachleute werden zu den Chancen und Problemen der Freien Berufe generell, zur Bedeutung des freien Musikpädagogen speziell, zu seinem besonderen Profil, seinem Arbeitsfeld, seinen Erfolgen, seiner Stellung in unserer Gesellschaft, zur Ausbildung, zur rechtlichen, finanziellen und sozialen Stellung des freiberuflichen Musikpädagogen, zu seinem Verhältnis zu den öffentlich geförderten Musikschulen und anderem referieren. In Arbeitsgemeinschaften und Workshops sollen Fragen der Existenzgründung, Möglichkeiten der Zusammenschlüsse, des Erwerbs zusätzlicher Qualifikationen, der Arbeitsvermittlung, Fragen der Besteuerung, Unterrichtsverträge, Honorare, Versicherungen, des legalen Notenkopieren und anderem vorgestellt und diskutiert werden. Eine abschließende Podiumsdiskussion soll die Ergebnisse der Tagung zusammenfassen.
Von den Referaten und Diskussionen, insbesondere von dem Austausch mit Vertretern aus Österreich und der Schweiz erhoffen wir Information, Anregung und Impulse, um so das Bild des freien Musikpädagogen stärker zu profilieren, in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und seine Situation zu verbessern. Ohne die Ergebnisse vorweg zu nehmen glaube ich, dass wir den freiberuflichen Musikpädagogen in unserem musikalischen Ausbildungssystem, in unserem Musikleben und in der Gesellschaft weiterhin dringend brauchen und dass verstärkte Anstrengungen zur Erhaltung und Existenzsicherung dieses Berufs erforderlich sind.
Um auf die Anfangsfrage an die Eltern zurückzukommen: Ihre begabte Tochter, ihr Sohn sollte, wenn sie oder er das wünscht, Musik studieren. Auch die Tätigkeit des freiberuflichen Musikpädagogen bietet in der Regel auch eine angemessene Existenzgrundlage.
Auf der D-A-CH-Tagung 2012 können Sie darüber detaillierte Informationen erhalten.