Immer wieder kommt es im Geschäftsverkehr mit der GEMA zu Streitigkeiten. Das Fehlen von direkten Ansprechpartnern sowie die Zusammenfassung der Geschäftsfelder in einer zentralen Anlaufstelle führt dazu, dass auftretende Probleme nur in schriftlicher Kommunikation gelöst werden können, die zum Teil Monate, in Einzelfällen Jahre dauert.
Was früher in einem einzigen Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter einer Bezirksdirektion final bearbeitet werden konnte, endet nun nicht selten in einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die alle Beteiligten zeitlich und finanziell in einem nicht mehr zu vertretenden Ausmaß belastet.
Seit 1. Juli 2016 gibt es den zentralen Kundenservice bei der GEMA. Seit diesem Zeitpunkt häufen sich Fälle, die in einer zentralen Organisation nur noch schwer lösbar sind: Es gibt keine persönlichen Ansprechpartner mehr, die telefonische Erreichbarkeit lässt zu wünschen übrig.
Zu den angeblichen Verbesserungen der Zentralisierung äußert sich die GEMA wie folgt:
„Um die Kunden bei der Lizenzierung öffentlicher Musikwiedergaben noch besser betreuen zu können, hat die GEMA den Kundenservice zentralisiert. Das neue GEMA KundenCenter löst die bisherigen regionalen Zuständigkeiten ab.
Bislang hatten Musikveranstalter, die zum Beispiel ein Konzert anmelden wollten, sich an die örtliche GEMA Bezirksdirektion gewandt. Mit dem KundenCenter gibt es für diesen Service bundesweit seit 1. Juli einen zentralen Ansprechpartner innerhalb der GEMA.“
Es folgen die Kontaktdaten (für ganz Deutschland): 1 Postfachadresse, 1 Telefonnummer, 1 Faxnummer, 1 E-Mail-Adresse. Wie soll das Kommunikationsaufkommen der gesamten Republik hierüber abgewickelt werden?
Um Fälle, die sich in einer zentralisierten Institution nur schwer lösen lassen, dennoch zufriedenstellend bearbeiten zu können, hat der Deutsche Tonkünstlerverband (DTKV) mit der GEMA eine Vereinbarung getroffen. Es wird eine „Task Force“ eingerichtet, an die man sich über den Deutschen Tonkünstlerverband wenden kann. Das funktioniert so: man schildert den Fall und reicht ihn mit den relevanten Unterlagen beim DTKV per E-Mail ein. Der DTKV leitet die E-Mail direkt an das Beschwerdemanagement weiter, das den Fall dann individuell bearbeitet und einen Vorschlag zur Lösung unterbreitet. Erst kürzlich konnte auf diese Weise der folgende Fall geklärt werden:
Ein Jazzclub veranstaltet in Kooperation mit einem Segelfliegerclub ein Konzert am 9. September 2017. Das Stattfinden der Veranstaltung wurde der GEMA bereits am 28. Oktober 2016 gemeldet.
Die GEMA bestätigt die Anmeldung mit einer angekündigten Abrechnung. Der Jazzclub engagiert die Musiker, er bezahlt die Musiker, er bezahlt die fällige Künstlersozialversicherung und führt den Auftritt durch.
Trotzdem erhält der Segelfliegerclub eine Aufforderung der GEMA, Lizenzgebühren nebst Kontrollkosten zu bezahlen. Der Segelfliegerclub lehnt das zunächst unter Verweis auf die erfolgte Anmeldung und Bezahlung der Lizenzgebühren durch den Jazzclub ab. Die GEMA verklagt daraufhin den Segelfliegerclub und bekommt vor Gericht Recht (Urteil vom 5.11.2019, Amtsgericht Stuttgart, AZ 1 C 3421/19).
Daraus folgt für jede Art von Kooperationsveranstaltung: Es besteht die Gefahr, dass beide Kooperationspartner für die Lizenzierung der Veranstaltung bezahlen müssen. Das darf aber nicht sein: Wenn es eine Lizenzierung gibt, darf die Veranstaltung nicht ein zweites Mal in Rechnung gestellt werden.
Im Zuge der Aufklärung durch die „Task Force“ konnte festgestellt werden, dass der Segelfliegerclub nach Androhung der Klageerhebung nochmals schriftlich hätte Widerspruch einlegen müssen. Das war nicht geschehen, und so wähnte sich die GEMA weiter im Recht und bestand auf der gerichtlichen Klärung.
Als Vermittlungsergebnis sollen nun die doppelt erhobenen Lizenzgebühren an den Segelfliegerclub zurückerstattet werden.
Daraus kann nur der Rat folgen: Man sollte es bei Unstimmigkeiten mit der GEMA nicht so weit kommen lassen und rechtzeitig die „Task Force“ kontaktieren. Normalerweise können Streitigkeiten in fast jedem Geschäftsbetrieb telefonisch oder schriftlich angesprochen und geklärt werden. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass dies im Zusammenwirken mit der GEMA nur sehr schwer möglich ist und es deshalb eine „Task Force“ braucht.
Gerne können über den Deutschen Tonkünstlerverband Unstimmigkeiten im Zusammenhang mit der GEMA gemeldet werden, die dann der GEMA-Task-Force vorgelegt werden (info [at] dtkv.org (info[at]dtkv[dot]org)).