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Großprojekt Satzungsänderung

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Zur Mitgliederversammlung des DTKV-Saar 2013
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Am 2. März fand die diesjährige Mitgliederversammlung des DTKV-Saar in der Hochschule für Musik des Saarlandes statt. Neben den Berichten und Aussprachen über die Arbeit des vergangenen Jahres stand eine umfassende Satzungsänderung im Mittelpunkt.

Am 2. März fand die diesjährige Mitgliederversammlung des DTKV-Saar in der Hochschule für Musik des Saarlandes statt. Neben den Berichten und Aussprachen über die Arbeit des vergangenen Jahres stand eine umfassende Satzungsänderung im Mittelpunkt.

Das Thema “Umgang mit Mitgliederdaten” ist in den vergangenen Jahren immer wieder in den Vorstandssitzungen aufgetaucht, sei es bei der Weitergabe von Daten an den Bundesverband, sei es bei der jährlichen Veröffentlichung unserer Mitgliederliste.
Um hier endlich Klarheit zu haben, lud der Vorstand im letzten Jahr den auf Vereinsrecht spezialisierten Rechtsanwalt Patrick Nessler zu einem Vortrag ein. Schnell wurde deutlich, dass die Satzung einer Ergänzung um das Thema Datenschutz bedurfte. Bei einer Änderung könnten dann auch gleich Unstimmigkeiten bereinigt und die Satzung unseren aktuellen Gegebenheiten angepasst werden, denn die letzte Änderung hatte sie zuletzt vor zwanzig Jahren erfahren.
Der neu aufgenommene Paragraph zum Umgang mit Mitgliederdaten machte dann auch den größten Textblock aus, bei dessen Formulierung sich der Vorstand eng mit dem Rechtsanwalt abstimmte. Weit kniffliger war die Frage, wie der Landesverband die Vorgabe der Bundessatzung, dass der DTKV alle Musikberufe vertritt, in die Satzung aufnehmen könnte. Denn hier ist der Vereinszweck berührt, der im engeren Sinne nur dann geändert werden darf, wenn dem ausdrücklich alle Mitglieder zustimmen würden, ein in der Praxis kaum erreichbares Quorum. Erst eine Vorabanfrage beim Amtsgericht ergab Entwarnung.
Der LV Saar vertritt nun „… das gesamte Spektrum der Musikberufe, insbesondere den Berufsstand der Musikerzieher und konzertierenden Künstler …“: wichtig schien dem Vorstand, durch diese Schwerpunktsetzung unserer traditionellen Mitgliederstruktur und Arbeitsrichtung Rechnung zu tragen. Unangenehm, aber notwendig: die Regelungen zum Ausschluss von Mitgliedern, ein Paragraph, der hoffentlich nie gebraucht werden wird. Der vertretungsberechtigte Vorstand wird um das Amt des/der Schatzmeister/-in erweitert, die Haftungsregelungen den gesetzlichen Vorgaben angepasst. Weitere große Änderungen betreffen die Aufgabenverteilung zwischen Vorstand und Mitgliederversammlung: diese wird aufgewertet, indem sie künftig selbst ihre Tagesordnungen und Protokolle beschließt, eigene Anträge stellen und einen Haushaltsplan genehmigen kann.
All diese und noch etliche andere kleinere Änderungen wurden von einer hochkonzentrierten Mitgliederversammlung in einem Marathon von zwanzig einzelnen Antragspaketen diskutiert und einstimmig angenommen. Der Landesverband hat nun eine Satzung, die den aktuellen Erfordernissen entspricht und eine gute Grundlage für die Arbeit der kommenden Jahre darstellt, bis zur nächsten Änderung jedenfalls …

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