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Intransparente Gremienbesetzung

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In diesem Jahr sind die Bundesfachausschüsse im Deutschen Musikrat (www.bit.ly/3qrWZeF) und die Fachausschüsse im Deutschen Kulturrat (www.bit.ly/3xhrrvB) neu besetzt worden.

Die DTKV-Landesverbände haben dabei ein Vorschlagsrecht für die Entsendung, können also Angehörige des eigenen Verbands bei der Bundesgeschäftsstelle nominieren. Welche Besetzungsvorschläge letztlich an die Dachverbände übermittelt werden, entscheidet das DTKV-Bundespräsidium allerdings allein und ohne Einbeziehung der Landesverbände.

In diesem Jahr hat keine der Nominierungen des DTKV Berlin zu Berufungen in den genannten Gremien geführt. Hingegen wurde mit Adelheid Krause-Pichler ein Mitglied des Landesverbands in den Fachaus-schuss Bildung beim Deutschen Kulturrat berufen, ohne vom DTKV Berlin nominiert worden zu sein. Hier hat das Bundespräsidium intransparent agiert und die genannte Person ohne vorherige Rücksprache mit dem Landesverband selbst vorgeschlagen, was zu Spannungen geführt hat, die vermeidbar gewesen wären. Ein Widerspruch des Vorstands des DTKV Berlin gegen die erfolgte Berufung wurde nicht gewürdigt.

Der Vorstand des DTKV Berlin verfolgt klar umrissene berufspolitische Ziele und Anliegen, die an den aktuellen Gegebenheiten und Erfordernissen der Musikszene orientiert sind. Eine zentrale Rolle spielen Themen wie Soloselbständigkeit, Vergütungsfragen und Honorare, soziale Absicherung von Musiker*innen und Musikpädagog*innen sowie Chancengerechtigkeit beim Zugang zu musikalischer Bildung. Eine diesbezügliche Ausrichtung strebt der Landesverband auch für seine Delegierten und die in seinem Namen entsandten Personen an. In ein Gremium, das sich überregional mit Fragen der kulturellen Bildung befasst, sollten aktive Vertreter*innen des Musiklebens und der Musikpädagogik berufen werden, die sich inhaltlich mit den genannten Themen identifizieren und mit ihrem Profil für eine zeitgemäße und kommunika-tionsstarke Verbandsarbeit stehen. In diesem Sinne ist die Nominierungspraxis des DTKV-Bundespräsidiums für die Fachausschüsse – nicht nur in dem oben erwähnten Fall, sondern grundsätzlich – kritikwürdig und bedarf einer Neuregelung. Ein entsprechender Beschlussantrag für die kommende Bundesdelegiertenversammlung ist bereits eingebracht.

 

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