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Kolumne

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Was sind wir und warum?
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Freiberufliche Musiker*innen und Musikpädagog*innen passen in kein System, sind nicht „systemrelevant“. Dass wir mal mit Spaßbädern, das nächste Mal mit Pferde- und Hundesport, dann mit Kaminkehrern, Spielhallen und Bordellen in einen Topf geworfen werden, macht uns in Politik und Gesellschaft zu Outlaws, die bei den Corona-Hilfen erstmal durchs Raster fallen.

Es betrifft vor allem diejenigen, deren Einkommen sich aus Unterrichtshonoraren, Muggen, seltenen gut bezahlten Auftritten, Lehraufträgen und zeitversetzten Tantiemen zusammensetzt. Wenn hier nur eine Komponente ausfällt, wird es prekär.

Doch! Es hat sich etwas getan in den letzten zwölf Monaten. Nicht zuletzt der Deutsche Tonkünstlerverband und seine Landesverbände zusammen mit den Musikräten und Partnerorganisationen konnten auf die besondere Situation der Musik-Soloselbständigen aufmerksam machen und einige Verbesserungen bei Hilfen erreichen. Dennoch, es gibt noch viel zu tun! Im Zusammenhang mit musikalischer Bildung stören Begriffe wie „außerschulisch“ und „privat“. Wir erfüllen einen Bildungsauftrag, den die allgemeinbildenden Schulen nicht wahrnehmen, gerne aber bei Schulfeiern oder fürs Schulorchester davon profitieren.

Neben den allgemeinbildenden Aspekten sind wir auch in die offizielle Schulbildung eingebunden: Klassenmusizieren, JeKits, Additum Musik, Leistungskurs, Instrumental- und Gesangsunterricht in musischen Zweigen, musikalische Hochschulreife… Wir sind also weder privat noch außerschulisch, wie der offizielle Terminus suggeriert, sondern wirken schulergänzend mit einem gesellschaftlich relevanten Bildungsangebot. Wir gehören in den Bildungsbereich und zur Kultur und nicht zum Unternehmertum, nicht in den Freizeit- und Unterhaltungsbereich, nicht zum dienstleistenden Gewerbe … Musikschulgesetze beziehungsweise  -verordnungen könnten den grundsätzlichen Status klären, sofern sie neben öffentlichen Musikschulen auch private Musikinstitute und freiberufliche Musikpädagog*innen einbeziehen würden, „die den Nachweis ernster künstlerischer oder kultureller Tätigkeit erbringen“ (Bayer. Verfassung), etwa als „Gesetz zur Förderung der schulergänzenden musikalischen Bildung“. Für eine Vernetzung könnte das Grundgesetz helfen, analog zur Schweizer Bundesverfassung: „Bund und Kantone fördern die musikalische Bildung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.“

Edmund Wächter
Mitglied Präsidium DTKV

 

 

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