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Kolumne

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Liebe Mitglieder,

Solidarität ist das Gebot der Stunde. Solidarität für das Miteinander in unserer Gesellschaft auf der Grundlage der Werte, die unser Zusammenleben bestimmen: das sind die Werte und Normen unseres Grundgesetzes. Solidarität angesichts krisenhafter Entwicklungen – national wie interna­tional.
Sorgen und Ängste bestimmen zunehmend unseren Alltag angesichts des Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine, der Inflation, der Energiekrise, die sich von einer Gaskrise zu einer Krise der Stromversorgung entwickelt hat und der noch nicht ausgestandenen Coronakrise.

Der strukturell fragile Kulturbereich ist, insbesondere für die freiberuflichen Kulturschaffenden, stark von diesen Entwicklungen betroffen. Unzählige Beispiele belegen die Bereitschaft der Musikerinnen und Musiker, mit den Mitteln ihrer Profession Solidarität zu üben. Diese Solidarität kann aber nur Wirkung entfalten, wenn die künstlerische wie pädagogische Arbeit nicht eingeschränkt beziehungsweise verhindert wird.

Deshalb müssen die öffentlichen Orte kultureller Begegnungen offengehalten werden. „Kulturelle Wärmestuben“ können, über weltanschauliche Unterschiede hinweg, Orte des Dia­loges und der Verständigung sein. Deshalb darf es zu keinen Schließungen kommen. Deshalb müssen die freiberuflichen Kulturschaffenden bei der Verteilung der Restmittel aus dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen mit einbezogen werden. Zudem bedarf es für 2023 eines Notfallfonds der Bundesregierung für die freiberuflichen Kulturschaffenden, der auch die existenzbedrohenden Auswirkungen dieser Krisen abfedert.

Solidarität kann im Miteinander kultureller Begegnungen gelingen.

Herzliche Grüße
Christian Höppner, Präsident des DTKV

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