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Kolumne

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500 Musiker haben das Qualitätszertifikat!
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Zum Jahresende darf sich der Tonkünstlerverband Bayern über eine außergewöhnliche Erfolgsgeschichte freuen: In diesem Herbst wurde das 500. Qualitätszertifikat ausgestellt.

Ursprünglich war dieses Zertifikat vom Tonkünstlerverband Bayern, dem Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen und dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, wie es damals noch hieß, entwickelt worden, um vergleichbare Qualitätsstandards zwischen Pädagogen an Musikschulen und freiberuflichen Pädagogen zu schaffen. Zertifizierte freiberufliche Musikpädagogen haben einen vom Ministerium und den beiden großen musikpädagogischen Verbänden herausgegebenen Nachweis der hohen Qualität ihres Unterrichts, was zum Beispiel gute Argumente bei der Festlegung des Honorars liefert, für die Schüler einen flexiblen Wechsel zwischen Privat- und Musikschulunterricht ermöglicht und hilfreich ist, wenn Musikpädagogen eine Stelle an einer Musikschule anstreben. Auch können damit Freiberufler die Qualität ihres Unterrichts belegen, wenn sie im Rahmen des Ganztagsunterrichts an Schulen aktiv werden wollen. Doch inzwischen hat sich die Bedeutung des Zertifikats weiterentwickelt. Nun ist es auch der Nachweis für Unterrichtsqualität, wenn freiberufliche Musikpädagogen oder Private Musikinstitute eine staatliche Förderung anstreben. Außerdem kann das Zertifikat als Nachweis dienen, wenn sich freiberufliche Musikpädagogen von der Umsatzsteuer befreien lassen wollen. Das Qualitätszertifikat steht für Musikunterricht von hoher pädagogischer und künstlerischer Qualität. Die eine Voraussetzung dafür ist die Ausbildung. Deshalb werden bei der Erteilung des Zertifikats die Hochschulabschlüsse überprüft, was oft gerade bei aus dem Ausland kommenden Musikpädagogen nicht so einfach ist. Musiker, die keinen musikpädagogischen Abschluss haben, müssen nachweisen, dass sie pädagogische Erfahrungen und Erfolge haben. Die andere Voraussetzung ist, dass man im Berufsleben besonders engagierte musikpädagogische Arbeit leistet, sich durch den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen auf dem neuesten Stand hält, sich primär einem pädagogischkünstlerischen Ansatz und nicht kommerziellen Interessen verpflichtet fühlt und pädagogisch-künstlerische Erfolge nachweisen kann. Diese Punkte spielen bei der Verlängerung des Zertifikats nach drei beziehungsweise fünf Jahren eine zentrale Rolle.

Das Qualitätszertifikat war die Basis dafür, dass die bundesweit einmalige staatliche Förderung für freiberufliche Musikpädagogen und Private Musikinstitute 2012 in Bayern erreicht werden konnte. Darüber hinaus wurde es für den Tonkünstlerverband Bayern ein Imageträger für kulturell wertvollen, künstlerisch und pädagogisch orientierten Musikunterricht, für den er sich seit seiner Gründung einsetzt.

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