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Künstlersozialkasse in Gefahr

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Der DTKV startet Online-Petition
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Die Koalition aus CDU/CSU und FDP hat aus dem Gesetz zur Neuorganisation der Unfallkassen des Bundes (BUK-NOG) den Passus gestrichen, der bewirkt hätte, dass künftig jeder Betrieb alle vier Jahre auf Künstlersozialabgabe überprüft wird. Die Künstlersozialabgabe muss von allen Betrieben und Unternehmen entrichtet werden, die freiberufliche Kreative beschäftigen – so auch von den meisten freien Musikschulen.

Berlin/München/Stuttgart. Es ist ein Schlag ins Gesicht, nicht nur für die freiberuflichen Musiker und Musikpädagogen, sondern auch für alle Musikschulen, die bisher gesetzestreu Künstlersozialabgabe entrichtet haben bzw. diese nachzahlen mussten.
Die Koalition aus CDU/CSU und FDP hat aus dem Gesetz zur Neuorganisation der Unfallkassen des Bundes (BUK-NOG) den Passus gestrichen, der bewirkt hätte, dass künftig jeder Betrieb alle vier Jahre auf Künstlersozialabgabe überprüft wird. Die Künstlersozialabgabe muss von allen Betrieben und Unternehmen entrichtet werden, die freiberufliche Kreative beschäftigen – so auch von den meisten freien Musikschulen.
Mit der Novelle zum Künstlersozialversicherungsgesetz 2007 übernahm die Deutsche Rentenversicherung die Aufgabe, Unternehmen auf Abgabepflicht zu prüfen, mit erfreulichen Ergebnissen: Der Abgabesatz sank deutlich.
Doch eine Ausweitung der Betriebsprüfungen, die das Ergebnis sichern könnte, wurde nun abgelehnt. Eine dauerhafte Erhöhung des – 2013 bereits wieder angestiegenen – Abgabesatzes erscheint zwangsläufig. Folge: Auch diesmal wird es wieder zu einem Ansturm gegen das Künstlersozialversicherungsgesetz als solches vonseiten der entsprechenden Wirtschaftsverbände kommen.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Regierung einerseits betont, die Künstlersozialversicherung weiterhin unterstützen zu wollen, und andererseits einen Gesetzesvorschlag scheitern lässt, der zu einer deutlichen, in der Vergangenheit bereits bewährten Stärkung dieser in Europa einmaligen Einrichtung beitragen würde.

Petition auf den Weg gebracht
Der DTKV hat am 10. Juni 2013 eine Petition an den Bundestag auf den Weg gebracht mit dem Ziel, eine Revision dieser Entscheidung herbeizuführen. Außerdem fordert der DTKV nachdrücklich auf, den derzeit ruhenden Runden Tisch der Künstlersozialkasse wieder einzuberufen und dazu auch Vertreter der Deutschen Rentenversicherung sowie der Regierung einzuladen. Für alle, die in dieser Angelegenheit auch persönlich tätig werden wollen, wird der DTKV auf seiner Website ein Musteranschreiben zum Download zur Verfügung stellen. Die erforderlichen Adressaten werden bekannt gegeben.
Ines Stricker

Weitere Informationen zum Thema, den Wortlaut der Petition, ein Mus-teranschreiben (mit Adressen) und vorbereitete Unterschriftenlisten gibt es auf der Website des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg: www.dtkv-bw.de.

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