Der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg hält für seine Mitglieder vielfältige Hilfen und Serviceangebote bereit. Oftmals sind sich die Mitglieder gar nicht im Klaren, welche Vorteile mit einer Mitgliedschaft verbunden sind.
Viele unserer Mitglieder sind erstaunt, welche Leistungen unser Berufsverband erbringt, die im Beitrag entweder eingeschlossen sind oder zusätzlich zu Vorzugsbedingungen von Mitgliedern „zugebucht“ werden können: Eine zentrale Versicherung, die im Musikberuf wichtig ist, ist die Berufshaftpflichtversicherung, die bereits im Mitgliedsbeitrag enthalten ist. Diese Berufshaftpflichtversicherung deckt die gesamte berufliche Tätigkeit ab. Das Besondere dabei ist, dass diese Versicherung eine weltweite Deckung bietet – also auch in Ländern wie den USA oder Kanada gilt. Meist sind diese besonderen Auslandsrisiken bei Berufshaftpflichtversicherungen, die nicht über den Verband abgeschlossen sind, nicht enthalten.
Eine Einschränkung dabei ist, dass die Auslandsaufenthalte nicht länger als ein Jahr, bei USA und Kanada nicht mehr als drei Monate dauern dürfen.
Versichert sind Personen- und Sachschäden bis zu drei Millionen Euro, die beim Unterrichten oder Konzertieren verursacht werden. Zusätzlich sind Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden bis 500.000 Euro versichert. Das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln und Codekarten ist ebenfalls bis 30.000 Euro mit inbegriffen.
Für alle genannten Risiken beträgt die Selbstbeteiligung einheitlich 100 Euro. Neben einer privaten Haftpflichtversicherung, die unbedingt vorhanden sein sollte, ist die Berufshaftpflichtversicherung der Mitglieder im Tonkünstlerverband ein weiterer wichtiger Baustein der Risikoabsicherung.
Ein weiteres Highlight an besonders günstigen Konditionen ist die zusätzlich individuell abschließbare Musikinstrumentenversicherung, bei der gegenüber anderen Policen bis zu 50 Prozent des Beitrags eingespart werden kann.
Auf der Basis der sogenannten „Allgefahren-Deckung“ bieten die Instrumentenversicherungen der Mannheimer Versicherung AG einen wirklich umfassenden Versicherungsschutz für Musikinstrumente. Mitversichert ist beispielsweise auch das Risiko der Beschädigung, der Zerstörung oder der Verlust des Instrumentes. Ob das Instrument gespielt, aufbewahrt oder transportiert wird, spielt dabei keine Rolle.
Vor einigen Jahren hat der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg mit der Mannheimer Versicherung ein Angebot für eine günstige Rechtsschutzversicherung ausschließlich für Mitglieder der Tonkünstlerverbände entwickelt und angeboten. Es ging darum, eine Rechtsschutzversicherung für die speziellen Bedürfnisse von Musiker/-innen und Musiklehrer/-innen zu schaffen, bei der die im Privatleben und im Beruf eventuell auftretenden Fälle möglichst gut abgedeckt sind. Damit ist die Rechtsschutzversicherung der neueste Baustein eines umfassenden Versicherungsschutzes. Diese spezielle Versicherung schließt den Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbständige sowie den Versicherungsschutz für die Ausübung nichtselbständiger Tätigkeit mit ein.
Zwei besonders wertvolle, im Basisvertrag der Rechtsschutzversicherung enthaltene Bausteine sind JURCALL und JURCASH. JURCALL ist eine beitragsfreie Anwaltshotline, bei der eine erste Einschätzung des Problems erfolgen kann. Und dies für alle Rechtsgebiete, auch wenn sie die Leistung der Rechtsschutzversicherung nicht betreffen sollten. JURCASH ist ein ebenfalls beitragsfreier Inkassoservice. Bei überfälligen Außenständen (z.B. bei nicht bezahlten Unterrichtsgebühren) kümmert sich ein erfahrener Inkassopartner um alles. Weiterer Service sind Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte (www.jurcash.de).Durch einen zusätzlichen Baustein der Rechtsschutzversicherung kann auch der Vertragsrechtsschutz mitversichert werden. Bei unstrittigen Forderungen ist jedoch nach unserer Einschätzung der Inkassoservice ausreichend. Lediglich bei komplexen und größeren Vertragswerken wird der Vertragsrechtsschutz empfohlen. Auch ein Strafrechtsschutz kann auf Wunsch integriert werden.
Ein weiterer Baustein ist der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für die selbstgenutzte Wohneinheit inkl. der Büro- und Unterrichtsräume. Dies gilt sowohl für Eigentümer eines Einfamilienhauses, für Eigentümer einer Wohnung oder für Mieter einer Wohnung/eines Hauses. Um die Versicherungsprämie so günstig wie möglich zu gestalten, wurde für alle Fälle in der Rechtsschutzversicherung eine Selbstbeteiligung von 250 Euro vereinbart. Wenn ein Fall erfolgreich abgewickelt werden kann, müssen diese Kosten von der Gegenseite getragen werden.
Gerne können Sie sich vom Tonkünstlerverband Baden-Württemberg über die verschiedenen Angebote informieren lassen. Rufen Sie uns an (Tel. 0711/223 71 26) oder schreiben Sie uns (E-Mail: gf [at] dtkv-bw.de (gf[at]dtkv-bw[dot]de)). Die zusätzlichen Versicherungsangebote, die auch Rentenzusatzversicherungen, Spezial-Unfallversicherungen, sowie eine breite Palette von Kranken-Zusatzversicherungen umfassen, gelten für alle Mitglieder in den Tonkünstlerverbänden.