Der Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen und der Tonkünstlerverband Bayern haben gemeinsam das Qualitätszertifikat entwickelt.
Der Verband der Bayerischen Sing- und Musikschulen und der Tonkünstlerverband Bayern haben gemeinsam das Qualitätszertifikat entwickelt. Ziele des Zertifikats sind der Nachweis musikpädagogischer Befähigung und der Voraussetzungen für qualitativ hervorragenden Unterricht. Es gilt gleichermaßen für Musikunterricht an Musikschulen und privaten Musikinstituten, für freiberuflichen Musikunterricht sowie für Musikunterricht an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Volkshochschulen. Das Zertifikat erhalten Mitglieder des Tonkünstlerverbandes Bayern und Lehrkräfte an Musikschulen des Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen, wenn sie ein abgeschlossenes musikpädagogisches Studium haben oder Berufsmusiker sind, die eine musikpädagogische Befähigung nachweisen können. Das Zertifikat verpflichtet zur Einhaltung von Qualitäts- und Unterrichtskriterien, die von Gutachtern stichprobenartig überprüft werden können. Das Zertifikat ist zunächst für drei, dann jeweils für fünf Jahre gültig. Seine Verlängerung ist jeweils davon abhängig, dass in diesem Zeitraum mindestens eine Fortbildung besucht wird und Unterrichtserfolge nachgewiesen werden. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst werden voraussichtlich Ende Februar die Richtlinien des Qualitätszertifikats auf der Webseite des Tonkünstlerverbandes Bayern veröffentlicht. Beratung und Anträge sind voraussichtlich ab Anfang März möglich.