Auf Anregung des Kultusministeriums hat der Tonkünstlerverband Baden-Württemberg ein „Zertifikat Privater Musikunterricht“ herausgegeben. Das Zertifikat fußt auf der mit dem Kultusministerium abgeschlossenen „Kooperationsoffensive Ganztagsschule“. Mit dem Zertifikat können Mitglieder des Tonkünstlerverbandes ihre Qualifikation nachweisen und sich mit ihren Angeboten direkt an die Schulleitungen in ihrer Region wenden.
Das Zertifikat kann nur an Mitglieder des Tonkünstlerverbandes erteilt werden und weist die musikpädagogische Befähigung und die Voraussetzungen für einen qualitativ hervorragenden Musikunterricht nach.
Es gilt gleichermaßen für den Unterricht an öffentlichen und privaten Musikschulen, für den freiberuflichen Musikunterricht sowie für den Musikunterricht an öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Kindergärten, Volkshochschulen oder ähnlichen Einrichtungen.
Das Zertifikat ist der Nachweis dafür, dass der erforderliche Qualitätsstandard auch für den Unterricht im Rahmen der offenen und gebundenen Ganztagesschulen und der Ganztagesbetreuung gewährleistet ist. Das Zertifikat ermöglicht im Falle der grundsätzlichen Zustimmung der jeweiligen Schulleitung beziehungsweise des Sachaufwandsträgers die Werbung des Zertifikatsinhabers für den Unterricht im genannten Fach an allgemein bildenden Schulen und die Überlassung öffentlicher Räume.
Das Zertifikat bescheinigt außerdem, dass der Inhaber seinen Unterricht nach künstlerischen und pädagogischen Kriterien ausrichtet und dass die musikpädagogischen Voraussetzungen erfüllt sind für eine projektbezogene Förderung durch öffentliche Mittel, etwa im Rahmen der Begabtenförderung, sozialer Maßnahmen wie Integration und der Jugend- oder Seniorenarbeit.
Der Antrag auf Erteilung des Zertifikats ist an die Geschäftsstelle des Tonkünstlerverbandes Baden-Würt-temberg zu richten. Voraussetzung ist die freiberufliche Unterrichtstätigkeit oder die Beschäftigung als Lehrkraft an einer öffentlichen (VdM-) oder privaten Musikschule (Näheres zu den Voraussetzungen unter www.dtkv-bw.de). Das Zertifikat ist bei erstmaliger Erteilung für einen Zeitraum von drei Jahren gültig. Sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind, gibt es ein Folgezertifikat für weitere fünf Jahre. Für die Ausstellung des Qualitätszertifikats erhebt der TKV-BW eine Lizenz- und Verwaltungsgebühr von 80 Euro.
Die Gebühr für die Verlängerung des Zertifikats beträgt 50 Euro. Anträge zur Erteilung des Zertifikats können schriftlich (auch per E-Mail) unter Beifügung von Kopien der Nachweise (auch E-Mail-Scans) bei der Geschäftsstelle eingereicht werden.