Banner Full-Size

Steigende Mitgliederzahlen in Baden-Württemberg

Untertitel
Verband bietet Tonkünstlern attraktive Leistungen
Publikationsdatum
Body

Der Tonkünstlerverband Baden-Würt-temberg freut sich über steigende Mit­gliederzahlen im Jahr 2013. Es scheint sich herumzusprechen, dass eine Verbandszugehörigkeit viele Vorteile bringt – nicht zuletzt finanzielle! Ein Überblick über die Leistungen des DTKV-BW.

Gut und günstig versichert

Als erste und wichtigste Serviceleis-tung für unsere Mitglieder gibt es die weltweit gültige Berufshaftpflichtversicherung, die unser Verband mit der Mannheimer Versicherungs AG abgeschlossen hat. Sie schützt die Mitglieder vor allen Haftungsansprüchen, die im beruflichen Umfeld an sie gestellt werden – egal ob beim Unterrichten oder bei Auftritten. Diese Versicherung ist deshalb so wichtig, weil eine eventuell bestehende Privathaftpflichtversicherung nicht für Schäden im beruflichen Umfeld aufkommt. Und es gibt eine Menge Risiken, die hier in Frage kommen: die Beschädigung fremder Instrumente bei Proben oder Konzerten, die Beschädigung von Schülerinstrumenten, von Bühnenequipment, Ton- oder Lichteinrichtungen usw. Ein wichtiger Bestandteil der Berufshaftpflicht ist der Einschluss einer Schlüsselversicherung, die den Verlust fremder Schlüssel abdeckt. Wie oft kommt es vor, dass Musiker einen Generalschlüssel für einen Veranstaltungsort, eine Musikschule, einen Konzertraum etc. überlassen bekommen und die Verantwortung dafür übernehmen. Und bei aller Sorgfalt besteht immer ein Risiko, dass solch ein Schlüssel abhanden kommt.
Darüber hinaus bietet der Verband die Möglichkeit, Instrumentenversicherungen zu extrem günstigen Konditionen abzuschließen. Hier sind Abschlüsse bei Prämiensätzen ab 0,5% möglich (z. B. bei hochwertigen Streichinstrumenten). Durch die so erzielbaren Einsparungen ist der Jahresbeitrag für den Berufsverband oft schon abgedeckt.
Ebenfalls zu sehr günstigen Konditio-nen können Mitglieder auch ein Spezial-Rechtsschutz-Paket mit Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz abschließen. Diese umfassende Rechtsschutzversicherung greift sowohl für Angestellte als auch für Freiberufler. Sie wurde speziell auf die Bedürfnisse unseres Berufsstandes mit seinen Patchwork-Arbeitsverhältnissen zugeschnitten. Sie umfasst eine Beratungs-Hotline zu allen Rechtsfragen – auch zu nicht versicherten Themenbereichen. Darüber hinaus bietet sie ein Inkasso-Management, das Außenstände online überwacht und beitreibt. Ehepartner oder namentlich genannte Lebenspartner und Kinder sind bei der Ausübung nichtselbständiger Tätigkeiten im privaten Bereich und im Verkehrsrechtsschutz mit versichert. Das Paket kostet jährlich 162,49 Euro. Für weitere 31,55 Euro gibt es einen Zusatzbaustein für den Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz für die selbst genutzte Wohneinheit.

Rechtsberatung

Über unseren Verbandsanwalt können Mitglieder eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die Erstberatung ist kostenlos. Hierbei können Fragen zu allen beruflichen Themen gestellt werden: Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Dienstvertrag, Arbeitsvertrag, Steuerrecht, Umsatzsteuer(befreiung), Sozialversicherung, Künstlersozialkasse, Urheberrecht, Beitreibung von Honoraren, Verwertungsgesellschaften (GEMA/GVL) u.v.a.

GEMA-Rabatt

Durch einen GEMA-Gruppenvertrag sind die Lizenzierungen unserer Mitglieder für Veranstaltungen um einen Rabatt von 20% reduziert. Seit 2013 existiert auch ein Rahmenvertrag mit der GEMA, der einen nicht unerheblichen Rabatt für die Produktion von Tonträgern gewährt. Hier können alle Mitglieder, die CDs produzieren, richtig Geld sparen!

Musterverträge

Wir bieten unseren Mitglieder rechtlich geprüfte Unterrichtsverträge in mehreren Varianten: ein Semestervertrag mit einer halbjährlichen Kündigungsfrist (STANDARD); ein vereinfachter Unterrichtsvertrag mit einer monatlichen Kündigungsmöglichkeit für beide Seiten (BASIC); ein Einzelstunden-Unterrichtsvertrag mit flexibler Kündigungsmöglichkeit. Darüber hinaus gibt es einen Mustervertrag zwischen Honorarlehrkräften und Musikschulen. Dazu wird es in Kürze auch noch Verhandlungstipps zum Abschluss solcher Verträge geben. Alle diese Vertragsmuster dürfen ausschließlich von Mitgliedern unseres Berufsverbands benutzt werden.

Gremienarbeit

Die Möglichkeit, auf die kulturelle Entwicklung Einfluss zu nehmen, verwirklicht der Tonkünstlerverband durch seine engagiert Mitarbeit in verschiedenen Gremien: im Landesmusikrat Baden-Württemberg, in den Landes- und Regionalausschüssen von „Jugend musiziert“, in den Projektbeiräten des Deutschen Musikrates („Jugend musiziert“, „Jazz“, „Europäische Musikbörse“), in den Bundesfachausschüssen des Deutschen Musikrates („Musikberufe“, „Musik und Gesellschaft“, „Musik und Medien“), im Beirat der Künstlersozialkasse, im Deutschen Tonkünstlerverband (DTKV), im Landesverband der freien Berufe (LfB), im Verein der Freunde der Tonkunst e. V., in der Mozartgesellschaft e. V., in der Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung e. V., in der Bundesakademie für musikalische Jugendbildung e. V., im Förderkreis Freier/Privater Musikschulen in Baden-Württemberg e. V., in der Kunststiftung Baden-Württemberg GmbH. Darüber hinaus vertritt die Verbandsspitze regelmäßig die Interessen der Musikberufe gegenüber Politikern, vor allem in den verantwortlichen Ministerien.

Mitglied werden

Die Vollmitgliedschaft kostet pro Jahr 96 Euro. Darin enthalten sind bereits die weltweit gültige Berufshaftpflichtversicherung, eine Erstberatung in Rechts- und Steuerfragen sowie das Abonnement der Neuen Musikzeitung (nmz). Beitragsermäßigung (50%) gibt es für Studierende und für Ehegatten/Partner vollzahlender Mitglieder. Für alle Mitglieder wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 10 Euro erhoben. Mitgliedern mit ermäßigtem Beitrag stehen alle Leistungen des Verbandes zu, mit Ausnahme der kostenlosen Lieferung der Neuen Musikzeitung (nmz). Diese kann jedoch über den Verband für nur 16 Euro jährlich abonniert werden. Voraussetzung für die Aufnahme in den Berufsverband ist ein Diplomabschluss an einer Musikhochschule (bzw. eine Immatrikulationsbescheinigung bei Studierenden) oder ein vergleichbarer Abschluss. Wenn kein Hochschulabschluss vorliegt, kann eine Aufnahme nach Prüfung der beruflichen Reputation bzw. der erfolgreichen mehrjährigen Tätigkeit in einem Musikberuf erfolgen. Die Entscheidung hierüber trifft der Vorstand.
 

Print-Rubriken