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Veranstalter-Haftpflicht für alle Mitglieder

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Neues Modul in der Berufshaftpflichtversicherung
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Nach Gesprächen mit der Mannheimer Versicherung AG konnte ein weiteres Modul des im Mitgliedsbeitrag eingeschlossenen Haftpflicht-Versicherungsschutzes für alle Mitglieder des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg hinzugefügt werden: die Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen. Hier hatte eine Lücke bestanden, die jetzt – auch auf Wunsch vieler Mitglieder – geschlossen werden konnte. Dieser Schutz besteht nun für jedes einzelne Mitglied, aber auch für alle regionalen Untergliederungen (Orts- und Regionalverbände) innerhalb des Tonkünstlerverbandes.

Über einen Rahmenvertrag mit der Mannheimer Versicherung AG sind alle Mitglieder des Tonkünstlerverbandes Baden-Württemberg auf Wunsch berufshaftpflichtversichert. Diese Versicherung gilt weltweit bei Auslandsreisen bis zu einem Jahr, bei Reisen in die USA/Kanada bis zu drei Monaten. Personen- und Sachschäden sind mit bis zu sechs Millionen Euro pauschal versichert, die unsere Mitglieder beim Unterrichten oder Musizieren auf Konzerten und so weiter verursachen. Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden und mobilen Einrichtungen sind dabei mit bis zu 500.000 Euro mitversichert. Auch der Verlust von Schlüsseln und Codekarten ist mit bis zu 100.000 Euro mitversichert. Die Selbstbeteiligung beträgt für alle Schadensfälle 100 Euro.

Neues Modul: Veranstalter-Haftpflicht

Neu ab 1. April 2022 ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung für bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr mit bis zu 250 Teilnehmenden. Jedes Mitglied kann also selbst bis zu zwei Veranstaltungen pro Jahr durchführen, die über dieses Modul versichert sind. Dazu ist es zunächst erforderlich, die Veranstaltung dem Landesverband zu melden. Es genügt hierzu eine E-Mail mit folgenden Angaben:
• Name, Anschrift und Mitgliedsnummer des Mitglieds
• Bezeichnung/Titel/Motto der Veranstaltung (z.B. Schüler/Lehrer-Konzert bzw. sonstiger Anlass)
• Veranstaltungsort (mit Adresse)
• Beginn und Ende der Veranstaltung inkl. Auf- und Abbau
• Erwartete Besucherzahl inkl. aller Beteiligten
Dies muss vor der Veranstaltung beim Landesverband (monika.kuebler [at] dtkv-bw.de (monika[dot]kuebler[at]dtkv-bw[dot]de)) einge­reicht werden. Zukünftig ist die Online-Anmeldung im geschlossenen Mitgliederbereich der Webseite vorgesehen. Mitglieder, die für die Überlassung von Räumen eine Versicherungsbestätigung benötigen, können diese mit der Anmeldung der Veranstaltung per E-Mail anfordern. Die Bestätigung wird für jedes Einzelmitglied individuell erstellt und gilt so lange, wie die Mitgliedschaft im TKV besteht.

 

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