Der DTKV Hessen hat zum neuen Jahr die im Mitgliedsbeitrag für seine Mitglieder enthaltene Berufshaftpflichtversicherung umgestellt und ist zur Versicherungskammer Bayern gewechselt. Durch diesen Wechsel konnten die Leistungen der Versicherung deutlich verbessert werden. Neben einer höheren Gesamt-Versicherungssumme ist nun eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung hinzugekommen, ein Bestandteil, der von vielen Mitgliedern bei der bisherigen Versicherung schmerzlich vermisst wurde. Jetzt sind Konzerte (auch Schülerkonzerte) von Mitgliedern des DTKV Hessen sowie der angehörigen Regionalverbände bis 200 Besucher im Versicherungsschutz inkludiert.
Hier sind die Leistungen der neuen Berufshaftpflichtversicherung im Einzelnen aufgeführt:
Die Versicherungssumme beträgt ab 2022 gigantische 10.000.000 Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadensereignis und maximal zweifach pro Versicherungsjahr. Wissen muss man hier, dass diese riesige Summe für alle Mitglieder des DTKV Hessen gemeinsam gilt. Wenn der Topf leer sein sollte, hat man also unter Umständen Pech und muss den Schaden aus eigener Tasche zahlen. Bei dieser Versicherungssumme dürfte dies aber recht unwahrscheinlich sein.
Eingeschlossen ist die gesetzlich übernommene Haftpflicht als Mieter sowie Ansprüche mitversicherter Personen untereinander, d.h. wenn ein Mitglied des DTKV Hessen einem anderen Mitglied einen Schaden zufügt, ist dies von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt. Ein Schlüsselverlust ist bis 30.000 Euro mitversichert. Hier gibt es eine Selbstbeteiligung von 10 Prozent der Schadenssumme mit mindestens 50 Euro bis maximal 500 Euro.
Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden sind mit 3.000.000 Euro versichert. Zelte sind allerdings davon ausgenommen.
Auch hier gibt es eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent der Schadenssumme mit mindestens 50 Euro bis maximal 500 Euro. Bei Brand oder Explosion entfällt die Selbstbeteiligung jedoch.
Die gleiche Selbstbeteiligung gilt bei Mietsachschäden von fremden beweglichen Sachen und mobilen Einrichtungen in gemieteten Räumen und Gebäuden, die mit 30.000 Euro im Versicherungsschutz enthalten sind.
Tätigkeitsschäden sind ebenso mit 30.000 Euro im Versicherungsschutz enthalten. Die Selbstbeteiligung ist dieselbe wie beim Schlüsselverlust.
Bei Auslandschäden ist die Selbstbeteiligung bei Schäden in den USA und Kanada mit 10.000 Euro recht hoch. Sollten Sie in den USA oder Kanada touren, sollten Sie also unbedingt eine eigene Versicherung abschließen.
Prinzipiell sind die freiberuflichen Tätigkeiten von lehrenden und - wie die Versicherung so schön sagt - nicht-lehrenden Mitgliedern (Künstler) in der Berufspflichtversicherung enthalten. Private Musikinstitute sind aber nicht mitversichert. Sollten Sie also eine Musikschule betreiben, so müssten Sie diese selbst versichern.
Weitere Versicherungen wie zum Beispiel eine Spezial-Unfallversicherung für Musiker, Instrumentenversicherung, Krankentagegeld- und Pflegezusatzversicherung bietet die Versicherungskammer Bayern für Mitglieder des Verbandes ebenfalls an.