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Was macht die Bundesregierung für die Musik?

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Kulturstaatsminister Bernd Neumann über soziale Absicherung, kulturelle Vermittlung und Nachwuchsförderung
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Die Bundesregierung hält „Kunst und Kultur für den Zukunftsmotor“ unserer Gesellschaft. Doch wie kann sie Kunst und Kultur fördern?

Die Bundesrepublik Deutschland ist föderalistisch aufgebaut. Insbesondere die Kultur liegt laut der Verfassung in der Zuständigkeit der Bundesländer. Dies soll kulturelle Vielfalt und regionale Eigenständigkeit gewährleisten. Die Bundesregierung hält „Kunst und Kultur für den Zukunftsmotor“ unserer Gesellschaft. Doch wie kann sie Kunst und Kultur fördern? Franzpeter Messmer führte mit Staatsminister Bernd Neumann das folgende Interview.
neue musikzeitung: Herr Neumann, für Sie, aber auch für die CDU/CSU Fraktion im Bundestag hat eine ausreichende soziale Sicherung von Künstlern hohe Priorität. Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung eine Verbesserung der Lage von Künstlern erreichen?
Bernd Neumann: Die beste soziale Absicherung für Künstler ist die Förderung ihrer Arbeit, damit die Künstler hiervon leben können. Daher dient es der sozialen Absicherung von Künstlern, wenn der Bund selbst oder zum Beispiel über die Kulturstiftung des Bundes (KSB) umfangreiche Kulturprojekte fördert und für eine angemessene Finanzierung der in seiner Zuständigkeit liegenden Kultureinrichtungen sorgt. Der in den letzten Jahren stetig angestiegene Kulturetat des Bundes ist damit auch ein Beitrag zur Verbesserung der Lage der Künstler, denn diese Mittel kommen unmittelbar oder mittelbar ganz überwiegend der Förderung des künstlerischen Schaffens zugute. Mit einer Vielzahl an Maßnahmen unterstützt der Bund Künstler in Ausübung ihrer Arbeit, sei es über den Ankauf von Bildern für die Bundeskunstsammlung, die Unterstützung von Filmprojekten in Deutschland über die kulturelle Filmförderung des BKM und den Deutschen Filmförderfonds, durch die Vergabe von Stipendien (Villa Massimo) oder auch die Förderung von betriebswirtschaftlichem Wissen aufseiten der Künstler im Rahmen der Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft der Bundesregierung (u.a. durch acht auf das gesamte Bundesgebiet verteilte Regionalbüros). Im Bereich der Musik wurde zum Beispiel über die KSB das „Netzwerk Neue Musik“ ins Leben gerufen, um die Präsenz Neuer Musik im Kulturleben zu stärken und ein neues Publikum zu gewinnen. Mit der „Initiative Musik“ wird gezielt der musikalische Nachwuchs in den Bereichen Rock, Pop und Jazz dabei unterstützt, im Markt Fuß zu fassen. Zusammengefasst sind all dies Maßnahmen, die Künstlerinnen und Künstler dabei unterstützen, ihrer Kunst – auch wirtschaftlich erfolgreich – nachzugehen.
Die Gestaltung von optimalen Rahmenbedingungen für Kulturschaffende zielt auf die Unterstützung ihres künstlerischen Schaffens und einen fairen Vertrieb ihrer Werke und dient damit auch ihrer sozialen Absicherung. Hierzu zählen letztlich auch gesetzgeberische Maßnahmenetwa unter anderem der effektive Schutz des Geistigen Eigentums durch ein starkes Urheberrecht.
Daneben ist natürlich die Künstlersozialversicherung seit Jahrzehnten ein wichtiger Baustein für die soziale Absicherung von Kulturschaffenden. Sie haben wir weiter stabilisiert. Weil mit der letzten Novelle die Überprüfungen verstärkt haben und damit mehr Unternehmen erfasst wurden, konnten wir die Beiträge auf mehr Schultern verteilen und dadurch spürbar senken: Von dem Höchststand von 5,8 Prozent im Jahr 2005 auf 3,9 Prozent seit 2010. Der Bund unterstützt die Künstlersozialversicherung zudem mit 150 Millionen im Jahr und trägt damit 20 Prozent der Kosten.
Eine besondere Absicherung benötigen Kulturschaffende, die in kurzfristiger, projektbezogener Beschäftigung tätig sind und dann wieder phasenweise ganz ohne Einkommen bleiben. Weil sie nicht lange genug angestellt sind, können sie häufig keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben.
Bereits 2009 wurde – auf mein ausdrückliches Betreiben hin – deshalb eine Sonderregelung eingeführt. Statt zwölf reichen seitdem unter bestimmten Umständen sechs Monate Beschäftigungszeit innerhalb von zwei Jahren für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Diese Regelung soll jetzt verlängert werden. Zudem werden die rechtlichen Voraussetzungen so verändert, dass künftig mehr Betroffene als zuvor von dieser Regel profitieren können und so besser sozial abgesichert sind.
nmz: Kulturelle Vermittlung ist für die Bundesregierung ein zentrales Thema. Wie steht es hier bei der Vermittlung von Musik?
Neumann: Kultur, insbesondere Musik, fördert die sinnliche Wahrnehmung, die kreativen Fähigkeiten und sie ist ein Zugang zu unseren Werten und Traditionen. Deswegen ist kulturelle Vermittlung ein Schwerpunkt meiner Arbeit. Ich habe ein eigenes Referat „Kulturelle Bildung“ geschaffen und bereits seit 2008 jede dauer-
hafte Förderung kultureller Einrichtungen durch mein Haus mit der Auflage verbunden, dass gezielte Anstrengungen zur aktiven kulturellen Vermittlung unternommen werden. Davon profitieren insbesondere solche Menschen, die bislang kaum oder gar nicht mit traditionellen Kultureinrichtungen in Kontakt gekommen sind.
Nun ist der Bund allerdings hier nicht der erste Ansprechpartner, weil die meisten Kultur- und Bildungseinrichtungen von den Ländern und Kommunen getragen werden. Er kann aber wichtige Impulse geben. Dies geschieht durch Einzelprojekte im Bereich der Musikvermittlung, sofern sie Modellcharakter haben und eine bundesweite Ausstrahlung erreichen. Die Initiativen des Bundes reichen da von dem sehr erfolgreichen Projekt „Jedem Kind ein Instrument“ bis hin zu Projekten des Bundesverbandes Deutscher Orchesterverbände, um das Musizieren in jedem Alter zu popularisieren.
Auch die Einrichtungen, die der Bund im Bereich der Musik dauerhaft fördert, sind in der kulturellen Vermittlung sehr engagiert, zum Beispiel mit Kinder- und Familienkonzerten oder speziellen Kinderprojekten.
nmz: Die Bundesregierung setzt einen großen Akzent auf die Förderung des Spitzennachwuchses. Wie geschieht dies im Bereich der Musik?
Neumann: Hier geschieht vieles: Herausragende Künstler, die sich auf dem nationalen und internationalen Markt durchsetzen, sind Vorbilder und repräsentieren unser Land. Deswegen ist der Bund gerade im Bereich der Spitzenförderung engagiert. Für den Kinder- und Jugendbereich haben sich seit vielen Jahren der Wettbewerb „Jugend musiziert“, das Bundesjugend-
orchester oder das Bundesjazzorchester als Spitzenförderung bewährt.
An angehende Berufsmusiker richtet sich zum Beispiel der vom Bund geförderte Deutsche Musikwettbewerb oder der Bundeswettbewerb Gesang Berlin. Die Mitwirkung in der Jungen Deutschen Philharmonie vermittelt Nachwuchstalenten wichtige Orchesterpraxis. Und jungen Komponistinnen und Komponisten ist es eine Unterstützung, wenn ihre Werke im Rahmen der Edition Zeitgenössische Musik des Deutschen Musikrates auf CD erscheinen und sie sich damit einem größeren Kreis von Veranstaltern und Interpreten empfehlen können.
Ein überaus wirksames Projekt der Förderung des Spitzennachwuchses ist auch der Deutsche Musikinstrumentenfonds, eine Sammlung von hochwertigen Streichinstrumenten, die qualifizierten Musikern leihweise zur Verfügung gestellt werden. Aber auch die populäre Musik wird vom Bund unterstützt. Im PopCamp beim Deutschen Musikrat können junge Bands ein professionelles Training erhalten. Und natürlich ist hier die Initiative Musik zu erwähnen, die Rock, Pop und Jazz aus Deutschland fördert. 

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