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Zur Vermeidung von Scheinselbständigkeit

Untertitel
Ergebnisse der Umfrage zur Auswirkung des Herrenberg-Urteils
Vorspann / Teaser

Die Ländersprecherinnen haben eine Umfrage auf den Weg gebracht, in der die DTKV-Mitglieder ihre Erfahrungen und Erwartungen bei der Umsetzung des Herrenberg – Urteils mitteilen konnten.

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Teilgenommen an der Umfrage haben Mitglieder aus 13 DTKV - Landesverbänden. Das Urteil betrifft auch gerade im DTKV viele Kolleginnen und Kollegen. Einige freuen sich über die Aussicht auf eine Festanstellung, andere fürchten Einschränkungen ihres musikpädagogischen Gestaltungsspielraums, wieder andere sind aus Überzeugung soloselbstständig tätig.  Die Umfrage spiegelt die Vielfalt der Erfahrungen und Erwartungen wider.
Hier sind die Fragen und Antworten (n=147):

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In Frage 4 geht es darum, ob sich das Tätigkeitsfeld durch das Vertragsangebot stark verändert und wenn ja, wie. Der Aufgabenbereich umfasst den Einsatz im Gruppenunterricht in den gesamten öffentlichen Institutionen (von Schule bis KITA). Als letztes in Frage 14 wurden die Teilnehmer nach persönlichen Kommentaren gefragt.
Daraus ergibt sich folgendes Bild:

  • Viele Teilnehmer wünschen sich, dass die Möglichkeiten von Festanstellungen und Honorartätigkeiten nebeneinander bestehen bleiben sollten, natürlich mit vergleichbarer Bezahlung.
  • Häufig bestehen Ängste, man könne in Festanstellungen zu Tätigkeiten herangezogen werden, die man nicht möchte. Dazu zählen vor allem Unterricht in allgemeinbildenden Schulen, in Kitas und sonstiger Gruppenunterricht.
  • Auch fürchten viele Teilnehmer, ihre zeitliche Flexibilität durch eine Festanstellung zu verlieren.
  • Gleichzeitig werden aber auch die Vorteile einer rechtlichen Absicherung und gesicherter Finanzen durch eine Festanstellung gesehen und gewürdigt.
  • Außerdem befürchten viele Honorarkräfte, dass sie durch eine Umgestaltung der Musikschulen und die Einstellung von Konkurrenten in Festanstellungen ihre Lebensgrundlage als Honorarkraft verlieren.
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