Banner Full-Size

Zweite Förderrunde Musikfonds: Antragsfrist 31. Mai 2023

Untertitel
Anträge auf Projektförderung sind ausschließlich online möglich
Publikationsdatum
Body

In einer zweiten Runde nimmt der Musikfonds bis zum 31. Mai 2023 Anträge für Projekte mit Antragssummen zwischen 2.001 und maximal 50.000 Euro entgegen. Eine dritte Antragsfrist läuft am 30. September 2023 aus. Der Musikfonds weist darauf hin, dass bei Antragssummen ab 25.000 Euro eine Ko­finanzierung zwingend erforderlich ist. Zudem sollte ein Mindesthonorar von 250 Euro pro Künstler*in und Konzert nicht unterschritten werden.

Außerdem wichtig: Projekte, für die eine Förderung beantragt wird, dürfen zum Zeitpunkt der Förderentscheidung durch das Kuratorium (bzw. eine andere vom Fonds eingesetzte Jury) noch nicht begonnen haben. Der Musikfonds darf keine Projekte unterstützen, die eine Förderung von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder von einer durch die BKM ständig geförderten Einrichtung (z.B. Kulturstiftung des Bundes, Hauptstadtkulturfonds, Deutscher Musikrat, Initiative Musik, Fonds Darstellende Künste, Fonds Soziokultur) erhalten. Die Förderung des Musikfonds aus Mitteln der BKM steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel sowie etwaiger Bewirtschaftungsmaßnahmen und Sperren. Im Rahmen der im vorletzten Absatz dieser Fördergrundsätze angeführten Trias von „Werk – Interpretation – Veranstaltung/Vermittlung“ kann die Produktion von Ton- und Bildträgern partieller Bestandteil einer Förderung sein, insbesondere bei innovativen Formen der Dokumentation. Diese Fördergrundsätze werden durch Förderregularien ergänzt, die Hinweise für Antragsteller*innen und relevante zuwendungsrechtliche Regelungen enthalten. Die Förderregularien werden vom Kuratorium des Musikfonds e.V. im Einvernehmen mit der Mitgliederversammlung beschlossen. Im Zentrum des Musikfonds steht die allgemeine Projektförderung. Für Anträge in speziellen Bereichen können besondere Antragsbedingungen und -ziele formuliert werden. Im Mittelpunkt der Projektförderung steht die Trias „Werk – Interpretation – Veranstaltung/Vermittlung“. Anträge können jedoch auch für Teilbereiche gestellt werden.

Ziel des Musikfonds ist die Förderung der aktuellen Musik aller Sparten in ihrer Vielfalt und Komplexität. Der Musikfonds nimmt eine hochambitionierte Musik in den Fokus, die Kunst als Selbstzweck, als existenziell-kreative Notwendigkeit oder Folge unabdingbaren Ausdruckswillens begreift und nicht kommerziell orientiert ist. Mit Strahlkraft und Tiefe ist sie unabhängig, zukunftsbezogen und experimentell, ihrer Zeit voraus und visionär, brisant, kontrovers, provokativ und damit prägend auch für etablierte, wirtschaftlich tragfähige Teile des Musikbetriebs.

Was wird gefördert?

Der Musikfonds fördert avantgardistische Musik aller Sparten wie Neue Musik und zeitgenössische Moderne; Jazz und improvisierte Musik; freie Musik und Echtzeitmusik; elektronische und elektroakustische Musik; experimentellen HipHop, Pop und Rock; radikale Strömungen von DJing und Dance Music; Audio-Installationen und Klangkunst. Mit seinen Fördermaßnahmen spricht der Musikfonds auch alle genreübergreifenden Zwischenbereiche sowie interdisziplinären Ansätze der aktuellen Musikproduktion von Sub- bis Hochkultur an. Der Musikfonds e.V. fördert im Sinne seiner Satzung in allen Bereichen der aktuellen Musik herausragende Projekte, die sich durch ihre Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderungen sichtbar machen. Neben der Projektförderung können im Rahmen entsprechender Programme auch andere Förderungen (z.B. zeitlich befristete Stipendien oder stipendienartige Förderungen) vergeben werden.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, das heißt Künstler*innen, Musiker*innen, Komponist*innen, Bands oder Ensembles aller Größen sowie Institutionen. Der Musikfonds fördert vor allem die professionelle, freie Musikszene. Dies schließt die Einbeziehung von Amateur*innen nicht aus; reine Amateurmusikprojekte sind jedoch von der Antragstellung ausgeschlossen. Antragsteller*innen müssen ihren Sitz beziehungsweise Wohnsitz in Deutschland haben.

Internationale Kooperationen sind möglich und erwünscht. Geförderte Projekte müssen jedoch mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zu Deutschland aufweisen. Weitere Informationen: https://www.musikfonds.de/foerderung/.
Das DTKV-Bundespräsidium weist die Landesverbände sowie Künstler:innen und Institutionen in den Landesverbänden darauf hin, sich für derartige Projektfördergelder zu bewerben.

Anträge mit Antragssummen bis zu 2.000 Euro

Für Projekte, deren Gesamtkosten 10.000 Euro nicht überschreiten, können Anträge mit einer Fördersumme bis zu maximal 2.000 Euro gestellt werden.

Diese Anträge können abhängig vom geplanten Projektbeginn zu sechs festgelegten Fristen im Jahr eingereicht werden. Über die Förderung dieser Anträge entscheidet der Geschäftsführer des Musikfonds zusammen mit eine:r Vertreter:in des Kuratoriums. Pro Jahr können maximal 50 Anträge à 2.000 Euro bewilligt werden.
Anträge, die im Rahmen der normalen Antragstellung vom Kuratorium abgelehnt wurden, werden in der Regel auch vom Geschäftsführer nicht bewilligt. Ebenso wenig Chancen auf Förderung haben in diesem Rahmen Anträge auf reine Tonträger- oder Videoproduktionen.

Ein Mindesthonorar von 250 Euro pro Künstler:in und Konzert sollte auch bei diesen Anträgen nicht unterschritten werden.

Anträge mit einer Antragssumme bis zu maximal 2.000 Euro können abhängig vom geplanten Projektbeginn immer etwa einen Monat vor den folgenden Antragsfristen (es gilt der Einreichungsschlus an jedem der Tage um 18 Uhr gestellt werden: 30. April 2023 für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 1. Juni bis 31. Juli 2023, bis 30. Juni 2023 für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 1. August  bis 30. September 2023, bis zum 31. August 2023 für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 1. Oktober bis 30. November 2023, bis zum 31.10.2023 für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 1. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024 und bis zum 29.12.2023 für geplante Veranstaltungen im Zeitraum 1. Februar bis 31. März 2024.
Die Entscheidungen werden zirka zwei Wochen nach der jeweiligen Antragsfrist bekanntgegeben.

Bei Fragen steht die Geschäftsstelle des Musikfonds zur Verfügung.
Eine telefonische Beratung wird dienstags bis donnerstags von 10 bis 12 und von 13 bis 15 Uhr angeboten (Tel. 030/39 83 80 33).

Print-Rubriken
Unterrubrik