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Zwischen Scheinselbstständigkeit und Ausbeutung

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Präsidium des DTKV: Musterverträge für Honorarlehrkräfte an Musikschulen
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Frankfurt. Ein Schwerpunkt der Präsidiumssitzung am Vorabend der Bundesdelegiertenversammlung waren Musterverträge, die für freiberufliche Musiker als Grundlage bei Vertragsverhandlungen mit Musikschulen und -instituten dienen sollen.

Bei der gemeinsamen Vorstandssitzung mit dem Verband der Musikschulen (VdM) im vergangenen Sommer wurde die Erarbeitung eines solchen Mustervertrages zwischen den beiden Verbänden abgesprochen. Der DTKV hatte daraufhin Fachjuristen mit der Ausarbeitung eines Mustervertrages beauftragt. Das Ergebnis wird derzeit noch geprüft und dann dem VdM zur weiteren Abstimmung zugeleitet. Der Mustervertrag soll zum einen die gesetzlichen Regeln zur Scheinselbständigkeit berücksichtigen, zum anderen freiberufliche Musiker bei ihren Verhandlungen unterstützen, damit endlich die oft unzumutbaren Arbeitsbedingungen für Honorarlehrkräfte der Vergangenheit angehören.

Des Weiteren wurde beschlossen, die Datenbank „Musiklehrer suchen" dadurch erfolgreicher zu gestalten, dass sie dem Deutschen Musikinformationszentrum (MIZ) des Deutschen Musikrats angegliedert wird. Sie soll dabei entsprechend den heutigen Anforderungen modernisiert werden. Während der Umbauphase bleibt die Datenbank geschlossen.

Außerdem befasste sich das Präsidium unter anderem mit der Öffentlichkeitsarbeit, der Planung des Bundeskonzertes des DTKV, des DTKV-Preises und der D-A-CH-Tagung vom 11. bis 13. Oktober 2013 in Ossiach zum Thema „Rahmenbedingungen des Übens". fpm

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