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Aktivierungs-Programme für das Musikleben

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Der Landesmusikrat Nordrhein-Westfalen schreibt Fördermittel für Selbstaufführende aus der Musikszene, für Musi­ker*innen, die digitale Visitenkarten beziehungsweise Musikproduk­tionen erstellen möchten, und für Ensembles, die Kompositionen oder Arrangements in Auftrag geben wollen, aus.

Nach zwei Jahren Corona-Krise ist beabsichtigt, dass Musiker*innen aus NRW die Möglichkeit erhalten, an die Pandemiesituation angepasste Auftritts- und Produktionsformate zu entwickeln und umzusetzen und damit Honorarausfälle zu kompensieren. Grundsätzlich werden drei Typen von Maßnahmen gefördert:

Selbstaufführende beziehungsweise eigene Aufführungen: Gefördert werden können Konzerte von mindestens 70 Minuten Dauer, aufgeführt von Ensembles ab der Größe Quartett. Pro Maßnahme wird eine Förderung von bis zu 10.000 Euro gewährt. Es stehen 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Visitenkarten: Gefördert werden können die Produktion von audiovisuellen Visitenkarten, die das eigene musikalische Potenzial festhalten und für Akquise, Internetformate oder Streamingdienste verwendet werden können. Es müssen mindestens drei Musizierende beteiligt sein. Pro Maßnahme wird eine Förderung von bis zu 10.000 Euro gewährt. Es stehen 200.000 Euro zur Verfügung.

Repertoirebildung: Gefördert werden können Musikgruppen (Ensembles, Bands, Orchester, Chöre) ab fünf Musizierenden/Singenden, die Kompositionen und Arrangements ab 7 Minuten Länge beauftragen und einstudieren. Pro Maßnahme wird eine Förderung von bis zu 8.000 Euro gewährt (5.000 Euro für den Auftrag, 3.000 Euro für die Aufführung). Es stehen 1,2 Mio. Euro zur Verfügung.

Die Förderrichtlinien des Kulturminis­teriums und die Antragsformulare sind abrufbar unter www.lmr-nrw.de

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