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Neue Förderschiene für Musikschulen

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Freistaat fördert Kooperationen von Musikschulen mit Kindertagesstätten und den Schulen
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Die bayerischen Musikschulen pflegen in unterschiedlichen Formen und Ausprägungen eine lange Tradition der Kooperation mit Kitas, Kindergärten und allgemeinbildenden Schulen. Veränderungen in der Bildungslandschaft, rückläufige Geburtenzahlen und verändertes Freizeitverhalten haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass die Zusammenarbeit von Musikschulen mit weiteren musikalisch tätigen Bildungseinrichtungen quantitativ und qualitativ deutlich ausgeweitet wurde.

Gerade eine intensive Zusammenarbeit aller Musik- und Bildungseinrichtungen ist unverzichtbar, um Qualität und Vielfalt des musikalischen Bildungsangebotes in Bay-ern nachhaltig sichern zu können. Die Akteure des Musiklebens im Allgemeinen und die einzelnen Bildungsträger im Speziellen zeigen zunehmend Bereitschaft, Eigeninteressen zurückzustellen und im Interesse der Sache zu kooperieren. In den vergangenen Jahren hat sich der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e.V. (VBSM) besonders intensiv mit dem Thema Kooperation von Bildungsträgern auseinandergesetzt. Hierzu veröffentlichte der VBSM im Jahr 2012 seine Leitgedanken und Handlungsempfehlungen zum Thema „Öffentliche Musikschulen als Partner von Kitas, Grundschulen und Förderschulen“ und im Jahr 2013 zum Thema „Öffentliche Musikschulen als Partner von weiterführenden Schulen“. Ziel dieser beiden Veröffentlichungen ist es, den Sing- und Musikschulen in Bayern und deren derzeitigen und künftigen Kooperationspartnern Handreichungen zur Verfügung zu stellen, die einerseits die Bedürfnisse und Zielsetzungen analysieren, andererseits anhand praxisnaher Modelle Handlungsempfehlungen aussprechen. Bei der Planung und Umsetzung von Bildungspartnerschaften müssen – so das Ergebnis der Analyse – zentrale Erfolgsfaktoren beachtet werden: Die Kooperationspartner müssen unter anderem freiwillig in die Kooperation eintreten, ausgebildetes Fachpersonal einsetzen, ein vertrauensvolles Verhältnis auch zu den Eltern aufbauen können und Qualität und Nachhaltigkeit sichern.  Hierfür ist über etwaige Teilnehmerbeiträge hinaus eine verlässliche, kostendeckende und ganzjährige Personalfinanzierung durch die öffentliche Hand zu gewährleisten.

Musikschule ist kommunale und staatliche Aufgabe zugleich. Aus diesem Grund hat die Bayerische Staatsregierung in den letzten Monaten den öffentlichen Musikschulen mehrfach eine zentrale Position eingeräumt. Die Sing- und Musikschulen sind beispielsweise in der Initiative des Kultusminis-teriums „Bildungsregionen in Bayern“ ausdrücklich als außerschulischer Kooperationspartner genannt. Auch in der Neufassung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplanes und in den „Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit“ sind die Sing- und Musikschulen als Bildungspartner verankert. Gleiches gilt für die Neufassung des Landesentwicklungsprogramms: „Sing- und Musikschulen sind in allen Teilräumen flächendeckend und bedarfsgerecht vorzuhalten.“ Im 3. Bayerischen Musikplan wird zudem eine Anhebung des staatlichen Finanzierungsanteils auf 25 % (derzeit 11 %) der Lehrpersonalausgaben angestrebt.

Seit dem Jahr 2015 hat sich nun der Freistaat Bayern entschlossen, einen ersten Schritt in eine Sicherung der Finanzierung von Kooperationen zu gehen und im Doppelhaushalt 2015/16 eine Summe von 500.000 Euro für die Bezuschussung von Kooperationsstunden mit Kindertagesstätten (Kitas) und allgemein bildenden Schulen einzustellen. So beschloss der Landtag am 4. November 2014: „Die Sing- und Musikschulen nehmen als öffentliche Bildungseinrichtungen den politischen Auftrag der Inklusion an und stellen sich auf gesellschaftliche Veränderungen ein. Besondere Bedeutung haben dabei die Entwicklungen in der schulischen Bildung, sich verändernde Familienstrukturen und der demographische Wandel […].“ Die Förderrichtlinien führen dazu weiter aus: „Dies erfordert im Interesse der Schüler verstärkte Anstrengungen in der Zusammenarbeit der Bildungseinrichtungen unter Zurückstellung einseitiger institutioneller Interessen. Kooperationen zwischen Musikschulen, Kitas und allgemeinbildenden Schulen bieten die Chance, mit musikalisch interessierten Kindern und Jugendlichen pädagogische Wege zu beschreiten, die sonst nicht gangbar wären.“ Gefördert werden Kooperationen von öffentlichen Musikschulen mit Kitas und allgemeinbildenden Schulen, für die eine schriftliche und inhaltlich definierte Kooperationsvereinbarung unterzeichnet wurde.

Die Geschäftsstelle des VBSM berät hierzu ihre Mitglieder und hält detailliertes Informationsmaterial bereit. Die beiden oben erwähnten Handlungsempfehlungen erhalten Sie auf Anfrage beim VBSM,
Pöltnerstr. 25, 82362 Weilheim, Tel. 0881/2058, Fax 0881/8924, info [at] musikschulen-bayern.de (info[at]musikschulen-bayern[dot]de), www.musikschulen-bayern.de

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