Im Jahr 2023 hat der Verband deutscher Musikschulen (VdM) eine überarbeitete Fassung seines für alle Musikschulen im VdM verbindlichen Strukturplans beschlossen. Ziel ist es, weiterhin einen vergleichbaren Qualitätsstandard des Musikschulangebots in ganz Deutschland sicherzustellen. Der Plan beschreibt das Konzept und den Aufbau einer öffentlichen Musikschule in der Kommunalen Bildungslandschaft. Auf ihn beziehen sich die Rahmenlehrpläne beziehungsweise die Bildungspläne des VdM für sämtliche Unterrichtsfächer. Diese Rahmen- oder Bildungspläne wiederum formulieren die Ziele und Inhalte der Ausbildung. Dabei ist ein mehrjähriger kontinuierlicher Unterricht Grundlage des Bildungsangebotes. Er soll – den Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler entsprechend – den Anforderungen eines sinnerfüllten Musizierens gerecht werden und die persönlichkeitsbildende Wirkung des aktiven Musizierens zum Tragen kommen lassen.
Bildende Begegnung steht im Mittelpunkt
Musikschulen, so steht es am Beginn des Strukturplans, sind kommunal verantwortete Einrichtungen, allerdings mit verschiedenen Optionen der Trägerschaft. Möglich sind Modelle einer unmittelbaren Trägerschaft der Kommune, aber auch die Form einer als gemeinnützig anerkannten privatrechtlichen Einrichtung, in der die Kommune wesentliche Verantwortung übernimmt. Wichtig ist, dass eine Verantwortung der Länder für die Musikschulen im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Bildung und Kultur von dieser kommunalen Trägerschaft unberührt bleibt – in Hinsicht auf rechtliche Rahmensetzung, Förderung eines landesweiten Musikschulnetzes, finanzielle Ausstattung der Musikschulen, Begabtenförderung sowie Aus- und Weiterbildung des musikpädagogischen Fachpersonals.
Aufgabe und Auftrag der Musikschulen werden im Strukturplan im Einzelnen aufgeführt und kurz erläutert. Dazu gehören die Themen Inklusion und Barrierefreiheit, Vielfalt und Heterogenität. Musikschulen folgen einem weiten Inklusionsverständnis: Dabei können sie Angebote für Menschen mit Behinderung, die gesellschaftliche Partizipation älterer Menschen oder musikalische Ausdrucksformen von Menschen mit Migrationshintergrund in den Blick nehmen, aber auch den Fokus auf besondere Begabungen von Schülerinnen und Schülern richten.
Eine zunehmend wichtige Rolle spielen digitale Unterrichtsaspekte in der Musikschule. Digitalität ist aber kein Selbstzweck. Empfehlungen für den Umgang mit Digitalität und Vereinbarungen darüber kennzeichnen die musikalische Bildungsarbeit der öffentlichen Musikschulen. Deutlich wird, dass digitales Arbeiten Chancen bietet; zum Beispiel bei der Ergänzung des Präsenzunterrichts durch Distanzunterricht oder die Erweiterung durch Möglichkeiten des asynchronen, hybriden oder informellen Lernens.
Musikschulen sind seit vielen Jahren Kompetenzzentrum für musikalische Bildung und Erziehung in der kommunalen Bildungslandschaft. Dies wird im Strukturplan noch einmal untermauert. Dazu gehören Kooperationen mit Partnern vor Ort, insbesondere Schulen und Kitas, aber auch anderen musikpädagogischen Akteuren. Gemeinschaftliches Musizieren im Ensemble von Anfang an wird als wichtiger und konstitutiver Inhalt der musikpädagogischen Arbeit besonders hervorgehoben. Das gemeinsame Musizieren fördert nicht nur musikalische Fähigkeiten und das Hören aufeinander, sondern darüber hinaus auch kommunikative und soziale Kräfte, die zum Wesen der Musik gehören.
Und: Die Musikschule soll im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention ein schützender Ort vor jeglicher Form von Machtmissbrauch und Grenzverletzungen sein. Dem wurde der Verband zuletzt durch die Veröffentlichung einer umfangreichen Arbeitshilfe und Materialsammlung für die Erstellung von Schutzkonzepten an den Musikschulen gerecht.
Der Strukturplan zeigt im Weiteren einen Überblick über das vollständige Angebot der öffentlichen Musikschule, das in vier Stufen gegliedert ist: Elementarstufe/Grundstufe, Unter-, Mittel- und Oberstufe. Der Unterricht kann in Klassen-, Gruppen- oder Einzelunterricht erteilt werden. Hinzu kommen Ergänzungsfächer wie Theorie und Gehörbildung, Programme, Kurse und Projekte verschiedener Art. Mit der neuen Fassung des Strukturplans von 2023 wird jetzt auch der Bildungsplan für die Elementar-/Grundstufe neu formuliert. Kennzeichnend für die Angebote in diesem Bereich ist, dass sie ohne besondere Voraussetzungen besucht werden können. Hier steht die bildende Begegnung mit den elementaren musikalischen Erlebnis- und Ausdrucksweisen im Mittelpunkt. In diesen Bereich gehören – für den Start – Eltern-Kind-Gruppen für Kinder bis zu 3 Jahren. Es schließen sich Elementare Musikpädagogik (EMP) in Kindertagesstätten und/oder Musikalische Früherziehung an. Ein weiterer Schritt sind die Musikalische Grundausbildung oder auch Singklassen.
rientierungsangebote (ab 5 Jahren) sollen eine gesicherte Entscheidung über den folgenden Instrumental- oder Vokalunterricht ermöglichen. Ergänzend gibt es häufig landesspezifische Kooperationsprogramme zwischen allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen, in der Regel in den Grundschulklassen. Elementare Musikpädagogik kann aber auch Angebote für andere Zielgruppen enthalten. Erwachsene oder Seniorinnen und Senioren sind in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus dieses Elementarbereiches der Musikschularbeit gerückt.
Nach wie vor sind die Erkennung und Förderung von Begabungen ebenso wie die Hinführung zur Studierfähigkeit durch gezielte Angebote der Studienvorbereitenden Ausbildung (SVA) grundlegende Angebotsbestandteile im Profil von Musikschulen.
Betont wird schließlich im Strukturplan, welchen Stellenwert das Musizieren für die Entwicklung einer musikalischen Urteils- und Orientierungsfähigkeit, aber auch für die Persönlichkeitsentwicklung insbesondere junger Menschen und für die Ausbildung von Schlüsselqualifikationen wie zum Beispiel Sozialkompetenz, Emanzipation, Kreativität oder Teamfähigkeit hat.
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