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Singende und klatschende Kinder in roten T-Shirts

Titelbild der Broschüre: Musikalische Angebote im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes.

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GaFöG mit Musik!

Untertitel
Musikschulen und Amateurmusik Baden-Württembergs stellen Angebot vor
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Die neue Broschüre „Musikalische Angebote im Rahmen des Ganztagsfördergesetzes“ ist ein erster konkreter Vorschlag des Landesverbands der Musikschulen (LVdM) und des Landesmusikverbands (LMV) als Dachverband der Amateurmusik Baden-Württembergs an das Land, wie die öffentlichen Musikschulen und die Amateurmusik im Südwesten an der Umsetzung des Rechtsanspruchs und der Realisierung eines guten Ganztages ab 2026 mitwirken können. Auch die dafür notwendigen ordnungs- und finanzpolitischen Voraussetzungen werden aufgezeigt. 

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Die Broschüre ist das Ergebnis intensiver gemeinsamer Überlegungen seit Anfang 2023. Leitidee der Konzeption ist es, Kindern durchgängig von der ersten bis zur vierten Grundschulklasse und unabhängig von ihrer Herkunft die Chance zu geben, mit Musik näher in Berührung zu kommen, Musik vertieft zu erfahren und zu erleben, mit dem eigenen aktiven Musizieren zu beginnen und eine den curricularen Musikunterricht der Grundschule ergänzende (außerschulische) musikalische Bildung zu erhalten. 

Mit ihren langjährigen Erfahrungen in der Kooperation mit Grundschulen, ihren musikpädagogischen Konzepten und Modellen und ihrem für die Arbeit mit dieser Altersgruppe angemessen qualifizierten Personal können insbesondere Musikschulen qualitativ hochwertige Bildungsangebote mit einer großen Angebotsvielfalt und dem Ziel einer den schulischen Musikunterricht ergänzenden musikalischen Bildung garantieren.

Bereits seit 2010 unterstützen die öffentlichen Musikschulen und die Vereine der Amateurmusik mit „Singen – Bewegen – Sprechen“ (SBS) die Bildungsarbeit vieler Kindertageseinrichtungen im Land. Anknüpfend daran reicht das Spektrum möglicher Angebote von „Singen – Bewegen – Musizieren“, das vor allem die ganzheitliche Förderung aller Schüler:innen der 1./2. Grundschulklassen zum Ziel hat, über elementaren und inklusiven Großgruppenunterricht, Klassenmusizieren, Chor, Tanz und Musiktheater bis zum instrumentalen und vokalen Unterricht in der Kleingruppe oder einzeln.

Vor allem die Vereine der Amateurmusik wollen sich mit Angeboten der musikalischen Bildung und Betreuung in der Ferienzeit einbringen. Sie verfügen zwar schon über Erfahrungen, entsprechende Angebote und Curricula bedarfsgerecht zu formulieren und diese in angemessener pädagogischer und inhaltlicher Qualität umzusetzen, benötigen aber für den zukünftig hohen Bedarf entsprechende Mittel zur Fort- und Weiterbildung von Personal.

Der in der Broschüre formulierte Vorschlag für eine Mitwirkung von öffentlichen Musikschulen und Amateurmusik an der Umsetzung des Rechtsanspruchs wurde den Entscheidungsträgern in der Landespolitik bereits bekannt gemacht: Die Broschüre ging unter anderem sowohl den Amtsspitzen des Kultusministeriums und weiterer bei dem Thema involvierten Ministerien der Landesregierung als auch den Abgeordneten der Ausschüsse für Bildung und für Wissenschaft, Forschung und Kunst des Landestages von Baden-Württemberg sowie den kommunalen Landesverbänden zu. Die ers­ten Rückmeldungen auf die Broschüre beziehungsweise Konzeption sind sehr positiv und vielversprechend. 

Die Broschüre kann als E-Papier oder analog über die Geschäftsstelle des Landesverbands der Musikschulen Baden-Württembergs bezogen werden (serviceatmusikschulen-bw.de (service[at]musikschulen-bw[dot]de)).
 

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