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„Lübecker Erklärung“ der Verbände für Musikschulen und Schulmusik

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Gemeinsam für Musikalische Bildung
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Diskussionen, Vorträge, Workshops: Die diesjährige Hauptarbeitstagung des Verbands deutscher Musikschulen am 11. und 12. Mai in Lübeck gab einmal mehr Zeugnis von der lebendigen Verbandskultur. Zu den Höhepunkten zählte die Verabschiedung der „Lübecker Erklärung“. Der VdM, der Verband deutscher Schulmusiker (VDS) und der Arbeitskreis für Schulmusik (AfS) erklären darin ihre gemeinsame Verantwortung für die musikalische Bildung in Deutschland. Ziel der Verbände ist es, „im 21. Jahrhundert den Stellenwert der Musikerziehung für die allgemeine Bildung und für eine humane Gesellschaft zu stärken“, heißt es gleich zu Beginn des umfassenden Papiers.

In ihrer „Lübecker Erklärung“ betonen die Verbände die große gesellschaftliche Bedeutung musikalischer Bildung. Musik, heißt es, trägt zu einer insgesamt positiven Persönlichkeitsbildung bei und ist darüber hinaus in der Lage, Menschen unterschiedlichster Herkunft zu verbinden und damit eine Verständigungsebene auch zwischen den Kulturen zu schaffen. Wichtig ist dabei auch und gerade das aktive Musizieren, also die Anregung junger Menschen, selbst ein Instrument zu spielen oder zu singen. 

Die Verbände legen Wert auf eine erkennbare Profilierung ihrer Aufgabengebiete. „Die Sicherung der Zukunft der Musikalischen Bildung kann allein durch ein entschlossenes Zusammenwirken aller beteiligten Personen in den beteiligten Organisationen erfolgen“, sagt die Erklärung, weist aber auch auf unterschiedliche Ziele, Bedingungen und Ansätze hin. Der Musikunterricht der allgemein bildenden Schule erreiche – insbesondere in den unteren Jahrgangsstufen – sämtliche Kinder eines Altersjahrganges und sorge für ein voraussetzungsloses Hinführen zur Musik und eine große Breite des musikalischen Blickwinkels. 

Die öffentliche Musikschule wiederum „dient als gemeinwohlorientierte Angebotsschule für diejenigen, deren Neigung, Interesse und eventuell besondere Begabung ein aktives eigenes Musizieren wünschenswert machen. Dabei strebt die öffentliche Musikschule nach einer möglichst umfassenden Ausbildung einer speziellen Interessenlage, wobei besonders der Aspekt gemeinschaftlichen Musizierens eine Rolle spielt.“ Und schließlich: „Die Musikschule kann den Musikunterricht an den allgemein bildenden Schulen ebenso wenig ersetzen wie umgekehrt die allgemein bildenden Schulen den Unterricht der Musikschulen.“

Die „Lübecker Erklärung“ enthält sehr konkrete Vereinbarungen der Partner über die Zusammenarbeit in den Kommunen vor Ort, darüber hinaus herrscht Einigkeit über die Notwendigkeit eines gemeinsamen Engagements für die Belange der musikalischen Bildung auf der politischen Ebene. Dabei geht es um einen ausreichenden und qualifizierten Musikunterricht an der Schule ebenso wie um die Finanzierung der öffentlichen Musikschulen. 

Eine zentrale Forderung der Verbände bezieht sich auf die veränderten Rahmenbedingungen, die bildungspolitische Neuerungen wie G8 und Ganztagsschule mit sich gebracht haben. „Ausreichend Zeiten und Räume für den Musik-, den Instrumental- und Vokalunterricht sowie die Ensemblearbeit in Schulen und Musikschulen müssen auch zukünftig gewährleistet sein. Die musikalische Bildung darf unter diesen Entwicklungen nicht leiden“, so die Verbände von Musikschule und Schulmusik.

Künftig wollen sich alle drei Verbände turnusmäßig beraten, um ihren gemeinsamen Einsatz für die musikalische Bildung stetig zu intensivieren. 

Die Lübecker Erklärung steht im Internet unter www.musikschulen.de zum Abruf bereit. Einen Bericht über die Hauptarbeitstagung in Lübeck finden Sie auf S. 14 dieser Ausgabe sowie in der kommenden Ausgabe der nmz.

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