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Musikschule eine freiwillige Leistung?

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Bundes-Eltern-Vertretung fordert Musikschulgesetze
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Im Forum der Bundes-Eltern-Vertretung der Musikschulen im VdM (BEV) anlässlich des Musikschulkongresses in Mannheim wurden am 12. Mai 2007 zwei wichtige Themen der Landes-Eltern-Vertretungen der Musikschulen behandelt, die auch in der nachfolgenden Mitgliederversammlung der BEV diskutiert wurden.

Zunächst referierte Dieter Fröhling, stellvertretender Vorsitzender der BEV, über „Musikschule – eine freiwillige Leistung – Ja oder Nein?“. Dabei gab er einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen der sogenannten freiwilligen Leistungen, die den Ländern und Kommunen viel Gestaltungsfreiheit bei der Finanzierung der öffentlichen Musikschulen bieten. Jedoch besteht seit Jahren eine Diskrepanz zwischen den Bildungsanforderungen und der Realität.
So werden die Leistungen für die öffentliche Bildungseinrichtung Musikschule Jahr für Jahr aus Haushaltsgründen gekürzt statt aufgestockt. Dies hat negative Folgen auf das Angebot und die Struktur der Musikschulen sowie letztlich auch auf die Qualität der pädagogischen Arbeit. Und das können die Musikschul-Eltern nicht weiter hinnehmen.

Die Arbeit der öffentlichen Musikschulen wird von politischer Seite in „Sonntagsgesprächen“ durchaus anerkannt – aber eben nur als außerschulische Einrichtung, die zu oft zur Disposition stehen kann.

Für die Gestaltung der Nachmittagsbetreuung bei den Ganztagsgrundschulen werden den Grundschulen zum Teil so geringe Landesmittel zur Verfügung gestellt, dass oft nur Billiglösungen finanzierbar sind, mit dem Risiko, dass aus einer Betreuung eine Verwahrung wird. Politisch kann dies nicht gewollt sein, denn die Musikschulen werden eben wegen ihrer Qualitätsangebote gebraucht. Eine Million Musikschülerinnen und -schüler in bundesweit fast 950 Musikschulen sprechen Bände. Auch politisch muss daher anerkannt werden, dass diese Schulen zum Gesamtkonzept der Bildung gehören und nicht außen vor bleiben. Gäbe es heute noch keine Musikschulen, wir müssten sie unbedingt einrichten. Die-se Leistungen sind also nicht freiwillig, sondern eine Pflichtaufgabe der Gesellschaft.

Die Bundes-Eltern-Vertretung sieht die Notwendigkeit daher nicht in weiteren Förderrichtlinien der Länder für die Musikschulen, die die künftig notwendigen Investitionen ohnehin nur unangemessen berücksichtigen, sondern in einer gesetzlichen Verankerung der öffentlichen Musikschulen als Teil des staatlichen Bildungssystems (wie zum Beispiel das Gesetz zur Förderung und Anerkennung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt vom 17.2.2006).

In diesem Zusammenhang forderte der BEV-Vorsitzende Walter Kuhn in seinem Referat über die „Aufnahme der Kultur in das Grundgesetz“ zu politischem Handeln auf, da die Kultur als solche Verfassungsrang verdiene und eine solche Staatszielbestimmung auch auf die Bundesländer ausstrahlen dürfte.

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