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Zukunftsweisende Leitlinien für Kommunen

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Kommunale Spitzenverbände verabschieden gemeinsames Positionspapier zur Musikschule
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Als wesentlicher Bestandteil der kommunalen Kulturpolitik werden die öffentlichen Musikschulen von den Kommunen schon seit langen Jahren auf vielfältige Weise unterstützt. So hatte bereits 1986 der Deutsche Städtetag gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag „Empfehlungen zur Musikschule“ verabschiedet. 1999 folgte eine Neufassung des Papiers durch den Deutschen Städtetag, um die neuen Bundesländer mit einzubeziehen und die Ausdifferenzierung der Musikstile sowie die Integrations- und Verständigungsnotwendigkeit durch Musizieren in der sich wandelnden Gesellschaft zu berücksichtigen. Auch dem Prozess der Verwaltungsmodernisierung und seiner Einwirkung auf die Strukturen der Musikschule wurde dabei Rechnung getragen.

 Im Jahr 2009 haben mit dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund nun erstmals alle drei Kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene eine gemeinsame Überarbeitung des Papiers „Die Musikschule: Leitlinien und Hinweise“ in Angriff genommen mit dem Ziel, „die Erwartungen der kommunalen Träger an ihre Musikschulen zu konkretisieren und zu aktualisieren“1. Die Präsidien des Deutschen Städtetages und des Deutschen Landkreistages sowie der Kulturausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (als zuständiges Beschlussorgan) haben dieses richtungsweisende Positionspapier nun alle verabschiedet.

Die Weiterentwicklung der Hinweise und Leitlinien zur Musikschule beruht im Wesentlichen auf folgenden Gesichtspunkten: Zunächst sind die Musikschulen nach Ansicht der Kommunalen Spitzenverbände „wesentliche Vermittler kultureller Bildung“ auf dem Weg der Städte, Kreise und Gemeinden zu Kommunalen Bildungslandschaften im Sinne der Vernetzung der unterschiedlichen Bildungsakteure vor Ort. Auch die breite Tendenz zu mehr ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung führe dazu, dass die Musikschulen auf veränderte Zeitstrukturen der Schülerinnen und Schüler reagieren müssen „und diese dort aufsuchen, wo sie einen Großteil ihres Tages verbringen“. Gleichzeitig biete dies aber auch die Chance, „mehr Kinder und Jugendliche unterschiedlicher Herkunft mit dem Musikschulangebot zu erreichen“. Im Sinne von „Musikalische Bildung von Anfang an – ein Leben lang“ attestieren die Kommunalen Spitzenverbände gerade auch „dem zunehmend ausdifferenzierten Angebot für die Bereiche frühkindlicher und vorschulischer Bildung“ besondere Bedeutung – bis hin zu den Auswirkungen der demographischen Entwicklung, die sich auch in der „Struktur, dem Angebot und der Ausrichtung von Musikschulen niederschlagen“.

Diese Aspekte haben sich zunächst auf die Erweiterung der Aufgaben der öffentlichen Musikschulen ausgewirkt. So werden vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung nunmehr nicht nur Erwachsene, sondern mehrmals explizit Senioren als Zielgruppe der Musikschulen genannt. Ebenso erfährt die Zusammenarbeit mit Kindertagesstätten als eigenständige Aufgabe besondere Bedeutung. So heißt es in den Leitlinien dazu: „Sie (Anm.: die Musikschulen) haben in der Kooperation mit den Kindertagesstätten und allgemeinbildenden Schulen eine eigenständige pädagogische und kulturelle Aufgabe“. Musikschulen sind danach „wesentliche Kooperationspartner von Kindertagesstätten und Schulen“ im Rahmen „der Gestaltung zukunftsfähiger kommunaler Bildungslandschaften“ und stellen sich „inhaltlich, personell und räumlich auf zunehmende ganztägige Bildung von Kindern und Jugendlichen“ ein. Wichtig sei zudem, dass die Musikschulen „durch soziale Gebührenstaffelung im Rahmen der landesrechtlich vorgesehenen Gestaltungsmöglichkeiten allen den Zugang ermöglichen“.

„Unumgänglich“ sei dabei eine Förderung des Unterrichts durch Landesmittel, da den Ländern eine „besondere Verantwortung auch für den Bereich der außerschulischen kulturellen Bildung“ zukomme. Hierzu wird in den Leitlinien festgehalten: „Angestrebt wird eine stärkere finanzielle Verantwortung der Länder für die Musikschulen“.
Hinsichtlich Angebotsstruktur und Organisation sollen die öffentlichen Musikschulen, so die Kommunalen Spitzenverbände, ihrer Aufgabe durch ein umfassendes, abgestimmtes Konzept gerecht werden, das „an die Situation vor Ort, an die Erwartungen und Bedarfe der Menschen und der Musikschulträger sowie die finanziellen Möglichkeiten der Menschen und der Kommunen angepasst“ ist. Für das klassische Angebot der Musikalischen Früherziehung trifft das Positionspapier auch hier erneut Aussagen: So sei die „Verbesserungen der derzeitigen Rahmenbedingungen anzustreben“, um „in wünschenswertem Maße Musik auch an Kinder aus weniger begünstigendem Umfeld weiterzugeben“. Erforderlich sei ebenso eine „niedrige Einstiegsschwelle“ für die Grundstufe/Elementarstufe.

Neben den Instrumental- und Vokalfächern werden in diesem Positionspapier ebenso die Ensemblefächer „als integraler Bestandteil“ des Unterrichts hervorgehoben, wobei ganz klar herausgestrichen wird, dass diese „nicht durch Gruppenunterricht ersetzt werden“ können. Ensemblearbeit wird hier somit als konstitutives Angebot der öffentlichen Musikschulen festgehalten. Auch die an dieser Stelle neu genannten Kooperationen der öffentlichen Musikschulen „mit allgemein bildenden Schulen und anderen Bildungseinrichtungen (z.B. Kindertagesstätten)“ unterstreichen deren zunehmende Bedeutung für die kommunale Bildungslandschaft.

Als eigener Punkt bei der Organisation der Musikschule erscheint erneut das Erfordernis sozialverträglicher Gebührengestaltung. Danach dürfe die Möglichkeit der Nutzung „nicht von den finanziellen Möglichkeiten der Nutzer abhängen“. Vielmehr bedürfe es „auch im Rahmen der landesrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten“ sozialer Staffelungen. Ebenso müssen – wie auch in den nachfolgenden Leitlinien festgehalten – „Wege gefunden werden, dass auch Musikschulen in Kommunen mit prekären Haushaltssituationen tätig sein können“.

Warum Kommunen und Länder die Musikschulen fördern, wird ebenfalls festgehalten: Sachlicher Grund für Betrieb, Unterhalt und öffentliche Förderung von Musikschulen durch die Kommunen und die Länder seien die „von öffentlichen Musikschulen erreichten Qualitätsstandards (vor allem hinsichtlich pädagogisch ausgereifter Bildungsgänge)“. Nicht mehr genannt wird in der Neufassung jedoch der Namensschutz der Bezeichnung „Musikschule“ für die öffentlichen Musikschulen.

Wie auch in der Überarbeitung des 2009 verabschiedeten VdM-Strukturplans für die öffentlichen Musikschulen, haben die Kommunalen Spitzenverbände mit der Herausstellung der Bedeutung der Musikalischen Bildung von Anfang an, der Kooperationen von Musikschulen mit Kindertagesstätten und allgemein bildenden Schulen bis hin zu den musikalischen Angeboten für Senioren wichtige Aufgaben der Musikschulen auf dem Weg der Städte, Kreise und Gemeinden zu Kommunalen Bildungslandschaften erkannt. In ihren Hinweisen und Leitlinien machen sie dabei deutlich, dass Angebote der Musikschulen allen offen stehen sollen und ziehen dazu die Länder in die finanzielle Mitverantwortung. Mit diesem neuen Positionspapier zollen die Kommunalen Spitzenverbände der sich veränderten und verändernden Musikschularbeit Rechnung und zeigen Wege für deren Weiterentwicklung auf. Dass nunmehr alle drei Kommunalen Spitzenverbände dieses Dokument verabschiedet haben, lässt auf jeden Fall für die Zukunft der musikalischen Bildung in Deutschland hoffen.

1 Deutscher Städtetag/Deutscher Landkreistag/Deutscher Städte- und Gemeindebund: Die Musikschule: Hinweise und Leitlinien.

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