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Das Maß ist voll. Wer die qualitativ hochwertige Arbeitsleistung von Musikpädagog*innen abrufen will, muss diese auch auskömmlich vergüten. Hier stehen Arbeitgeber, Politik und Trägerverbände in der Pflicht.
Mit aufsehenerregenden Aktionen machten Musikschullehrer*innen in NRW am 22. August auf die miserablen Arbeitsverhältnisse der Honorarkräfte aufmerksam: Kein Lohn bei Krankheit und in den Schulferien, kein Zugang zur Arbeitslosenversicherung, keine Mutterschutzregelung und deutlich zu geringe Honorare. Das ist nicht erst seit der Corona-Krise so und muss sich grundlegend ändern!
BIlder von den jüngsten bundesweiten ver.di-Protesten, die für sich sprechen.