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50 Millionen Euro Unterstützung für Kulturveranstalter in Niedersachsen

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Hannover - Kulturveranstalter sollen in Niedersachsen mit 50 Millionen Euro unterstützt werden. Damit sollen finanzielle Risiken für den Kultur- und Veranstaltungsbereich abgemildert werden, wie die Staatskanzlei in Hannover am Mittwoch mitteilte.

Das Geld stammt aus dem Nachtragshaushalt, der bereits vor einigen Monaten beschlossen wurde. Die Kostensteigerungen in Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine hätten Auswirkungen auf den gesamten Kulturbetrieb, hieß es zur Begründung. Zudem sei das Publikumsverhalten wegen der hohen Inflation derzeit schwankend, was bei Veranstaltern zu weniger Planungssicherheit führe.

Anträge können den Angaben zufolge ab Mitte Juli über die NBank gestellt werden. Antragsberechtigt sind demnach Veranstalter, die Events mit kostenpflichtigem Eintritt mit bis zu 20 000 Teilnehmern geplant haben. Die Anträge können rückwirkend zum 1. Januar bis zum Ende dieses Jahres gelten. Veranstalter sollen bei einer reduzierten Auslastung 90 Prozent Erstattung der Einnahmelücke erhalten.

Kulturminister Falko Mohrs (SPD) sagte, Kunst und Kultur seien wichtige Säulen einer offenen Gesellschaft. Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) sagte, das Programm sei für den Mittelstand von immenser Bedeutung. In der Veranstaltungsbranche in Niedersachsen arbeiten seinen Angaben zufolge mehr als 4600 Menschen.

Die Staatskanzlei nannte eine Beispielrechnung für das Programm. Ein Veranstalter führt ein Konzert durch und hat dadurch Kosten von 100 000 Euro. Zu dem Konzert kommen allerdings nur 3000 Menschen, die ein Ticket für jeweils 20 Euro gekauft haben, wodurch die Einnahmen 60 000 Euro betragen. Für die Deckung der Kosten hätte der Veranstalter aber 5000 Tickets verkaufen müssen. Durch das Programm wird die Einnahmelücke der 2000 nicht verkauften Karten zu 90 Prozent übernommen. Dies würde in diesem Fall eine Unterstützung in Höhe von 36 000 Euro bedeuten.

Die Förderhöchstgrenze bei dem Programm liegt demnach bei 200 000 Euro, die Mindestförderung bei 1000 Euro. Antragsberechtigt sind den Angaben zufolge Veranstalter, die das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Kulturveranstaltung tragen, unabhängig von ihrer Rechtsform.

 

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