Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg will Konzerte auf seinen Flächen leichter verhindern können, wenn dabei voraussichtlich gegen geltendes Recht verstoßen wird. Dafür sollen Verträge mit Konzert-Veranstaltern leichter gekündigt werden können, wenn diese Künstler engagieren, die zum Beispiel von Gerichten wegen extremistischer Äußerungen belangt wurden.
«Wir werden künftige Verträge so abschließen, dass bei einem Verbreiten von jugendgefährdenden oder extremistischen Inhalten oder auch bei akuter Gefahr der Verbreitung davon eine Kündigung des Vertrages möglich ist», sagte ein Sprecher des Finanzministeriums. Dieses ist zuständig für die Liegenschaften des Landes.
Das mache die Anforderungen an die Pflichten von Veranstaltern klarer, sagte der Sprecher. Musterverträge sollen entsprechend ergänzt werden. Der Ulmer SPD-Landtagsabgeordnete Martin Rivoir verbucht das als Erfolg seines Appells an das Land. Die Mehrheit des Gemeinderates in Ulm wollte den umstrittenen Popsänger Xavier Naidoo per Resolution von einem auf 2021 verschobenen Auftritt im Hof des Klosters Wiblingen abbringen. Oberbürgermeister Gunter Czisch (CDU) will zunächst aber prüfen lassen, ob sich der Gemeinderat mit diesem Thema befassen darf.