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Bühnenverein fordert Ende der Berliner Orchesterstreiks

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Köln - Der Deutsche Bühnenverein fordert von der Musikergewerkschaft DOV ein Ende der Berliner Orchesterstreiks. "Die Streiks sind völlig unverhältnismäßig, sie schaden massiv dem Ansehen der Opernhäuser und Orchester", kritisierte der Direktor des Bühnenvereins, Rolf Bolwin, der für die Opernstiftung und das Land Berlin auf Arbeitgeberseite die Verhandlungen führt, am Freitag in Köln.

"Die Orchestermusiker vergraulen das Publikum und sägen so an dem Ast, auf dem sie sitzen." Von Arbeitgeberseite liege ein Angebot über eine Lohnerhöhung von 4,46 Prozent zuzüglich 65 Euro monatlich auf dem Tisch, sagte Bolwin. Es sei "lächerlich", ein solches Angebot abzulehnen, um so der mit der Lohnerhöhung verbundenen Verpflichtung der Musiker zu entgehen, während ihrer Arbeitszeit in allen Berliner Orchestern kostenlos auszuhelfen. Diese Aushilfsverpflichtung sei nach dem neuen Tarifvertrag für Musiker in Kulturorchestern (TVK) selbst für Orchester selbstverständlich, deren Musiker weniger verdienten als die Musiker der Berliner Orchester.

Am Mittwoch hatten die Berliner Orchester mitgeteilt, sie wollten der Forderung des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit (SPD) nach einem Ende ihres Streiks nicht nachkommen. "Wir warten auf ein positives Signal, bis dahin verhandeln wir nicht", sagte der Geschäftsführer der Deutschen Orchestervereinigung (DOV), Gerald Mertens. Auch in den nächsten Tagen müssten Besucher der drei Berliner Opernhäuser sowie des Konzerthauses teilweise mit verspätetem Vorstellungsbeginn oder Ausfällen in Teilen der Aufführungen rechnen.

Der Tarifkonflikt hält bereits seit mehreren Wochen an. Hintergrund des Konflikts zwischen der DOV und der Opernstiftung und dem Land Berlin ist ein neuer Flächentarifvertrag für Musiker (TVK). Berlin war 2003 aus der Tarifgemeinschaft der Länder ausgestiegen.

Nach jahrelangen Verhandlungen war der Flächentarifvertrag, der für die anderen 15 Bundesländer gilt, zwischen DOV und dem Deutschen Bühnenverein jetzt abgeschlossen worden. Er beinhaltet neben der Ankopplung der Musikerlöhne an die Gehälter im öffentlichen Dienst auch eine Aushilfsklausel. Diese legt fest, dass Musiker, die innerhalb der vereinbarten Dienstzeit bei benachbarten Orchestern einspringen müssen, nicht mehr extra vergütet werden.
 

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