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Registerzüge einer Orgel

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Bund investiert 2020 erneut 30 Millionen Euro mit Denkmalschutz-Sonderprogramm für Kulturdenkmäler und historische Orgeln

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Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat gestern 30 Millionen Euro für das Denkmalschutz-Sonderprogramm 2020 freigegeben und seinen Willen bekundet, weitere 20 Millionen Euro hierfür im Haushalt 2021 zur Verfügung zu stellen. Damit wird der Weg frei für dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an rund 250 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland.

Zu den für eine Förderung vorgesehenen Projekten gehören zum Beispiel der Seenotrettungskreuzer „Bremen“, das Brauhaus des ehemaligen Zisterzienserklosters Himmelpfort in Fürstenberg, der Wasserturm in Krempe und die Orgel der Stadtkirche St. Laurentius in Pegau.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte: „Kulturdenkmäler sind uns als kulturelles Erbe anvertraut, sie prägen unsere reiche Kulturlandschaft. Der Haushaltsausschuss ermöglicht durch seine Entscheidung den Erhalt einer Vielzahl unbeweglicher Kulturdenkmäler bundesweit und in der Fläche. Dies ist ein großer Gewinn für den Denkmalschutz in Deutschland und sichert die identitätsstiftende Bedeutung unseres baukulturellen Erbes. So werden zahlreiche Baudenkmäler und Orgeln saniert und vor dem Verfall bewahrt. In Zeiten der COVID19-Pandemie ist dies auch ein wichtiges Signal an bürgerschaftliche Engagierte und mittelständische Handwerksbetriebe: Kulturerbe ist ein unverzichtbares ‚Lebensmittel‘ – es bietet geistige Nahrung und sorgt für Beschäftigung.“

Mit den Denkmalschutz-Sonderprogrammen wurden bis 2019 insgesamt 280 Millionen Euro Bundesmittel investiert. Das Sonderprogramm 2020 unterstützt grundsätzlich Substanzsicherungs- und Restaurierungsarbeiten an unbeweglichen Baudenkmälern und Orgeln, die das nationale kulturelle Erbe mitprägen. Die bereitgestellten Bundesmittel werden in gleicher Höhe durch Länder, Kommunen, Eigentümer und durch bürgerschaftliches Engagement ergänzt. Die Mittel kommen deutschlandweit vor allem auch kleinen und mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben in der Denkmalpflege zugute.

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