Die Bundesregierung hat heute die von Kulturstaatsministerin Monika Grütters vorgelegten „Eckpunkte für ein Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona -Pandemie im Kulturbereich" beschlossen.
„Wir alle sehnen uns nach Kultur. Unser Ziel ist es deshalb, Künstlerinnen und Künstlern schnellstmöglich wieder neue Beschäftigungsmöglichkeiten zu eröffnen“, sagte Grütters. „Deshalb müssen wir die kulturellen Orte und Spielstätten erhalten. Genau das steht im Fokus des heute vom Bundeskabinett beschlossenen Programms „NEUSTART KULTUR“. Mit einem Gesamtvolumen von einer Milliarde Euro, rund der Hälfte unseres jährlichen Etats, setzen wir auf Aufbruch und Neuanfang. Wir wollen Hilfe leisten, Mehrbedarfe vieler Einrichtungen und Projekte decken und alternative, insbesondere digitale Angebote fördern.“
Das Programm besteht im Wesentlichen aus fünf Teilen:
- Mit einem Investitionsbaustein sollen Kultureinrichtungen, die aus privaten Mitteln finanziert werden, fit gemacht werden für die Wiedereröffnung. Sie alle müssen Hygienekonzepte und Abstandsregeln umsetzen. Hierfür sind bis zu 250 Millionen Euro vorgesehen.
- Mit bis zu 480 Millionen Euro sollen die zahlreichen kleineren und mittleren Kulturstätten und -projekte unterstützt werden, die vor allem privatwirtschaftlich finanziert sind und oft vollständige Einnahmeausfälle hinnehmen mussten. So sollen sie auch wieder Arbeitsmöglichkeiten bieten und neue Aufträge an freiberuflich Tätige und Soloselbständige vergeben können.
- Nicht wenige Einrichtungen und Künstler haben in der Krise erfolgreich neue Wege zu ihrem Publikum gefunden. Um diesen Schub für innovative Wege der Vermittlung, Vernetzung und Verständigung im Kulturbereich zu nutzen und zu verstärken, sollen alternative, auch digitale, Angebote mit bis zu 150 Millionen Euro gefördert werden.
- Regelmäßig durch den Bund geförderte Kultureinrichtungen und -projekte haben erhebliche Einnahmeausfälle und Mehrausgaben zu verzeichnen. Für deren Ausgleich sollen bis zu 100 Millionen Euro bereitgestellt werden.
- Hilfen in Höhe von bis zu 20 Millionen Euro sind für private Hörfunkveranstalter vorgesehen, die durch den Einbruch von Werbeeinnahmen schwer getroffen sind.
Das Bundeskabinett hat heute zugleich den Regierungsentwurf eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushalt 2020 beschlossen, in dem die Mittel für „NEUSTART KULTUR“ enthalten sind. Die Verabschiedung des Nachtrags durch Bundestag und Bundesrat ist für Anfang Juli vorgesehen, der Start der Programme soll unmittelbar darauf erfolgen.
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Kabinett weitere Maßnahmen beschlossen, die auch der Kultur und Kreativwirtschaft zugutekommen. Der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung soll bis 30. September verlängert, und die Umsatzsteuersätze sollen für sechs Monate reduziert werden. Außerdem wurde die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer verschoben und die Verrechnungsmöglichkeit von Verlusten mit Gewinnen des Vorjahres erleichtert.