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C3S - Sinnbild. Foto: C3S
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C3S: „Ja“ zur Modernisierung des EU-Urheberrechts, „Nein“ zum Entwurf des Rechtsausschusses

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„Eine freie, unabhängige und von Vielfalt geprägte Kultur- und Medienlandschaft leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Demokratie und freiheitlichen Grundordnung. Qualität und Vielfalt brauchen jedoch eine ökonomische Grundlage. Diese Grundlage wird maßgeblich durch das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte gesichert.“ Diesem Zitat aus einer Aufforderung mehrerer Urheber_innenverbände[1] möchte sich die C3S SCE unbedingt anschließen. Als Europäische Genossenschaft mit dem Ziel, die Verwertung von Urheberrechten zu modernisieren, schließen wir uns ebenso der Forderung einer europäischen Urheberrechtsnovelle an, und begrüßen den Entwurf des Rechtsausschusses nahezu vollständig. Im Detail sehen wir jedoch auch Nachbesserungsbedarf und möchten das EU-Parlament daher dazu auffordern, den Entwurf zur Korrektur an den Rechtsausschuss zurück zu überweisen.

Im Gegensatz zur eingangs erwähnten Koalition aus Urheber_innenverbänden halten wir es nicht für eine „Stärkung der Demokratie und freiheitlichen Grundordnung“, die vielfältige Kritik am Entwurf von verschiedenen Seiten vorschnell als „gezielte Desinformationskampagnen im Interesse global agierender Internetunternehmen“ zu diskreditieren.

In der Kritik steht vor allem die indirekt erzwungene automatisierte Überprüfung aller Inhalte, die im Internet veröffentlicht werden sollen, auf ihre urheberrechtliche Unbedenklichkeit. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus dem unternehmerischen Risiko, für jeden Verstoß direkt haftbar zu sein. Es liegt nahe, dass dies zu einer systematischen Überfilterung von Inhalten führen wird oder Internetangebote ganz eingestellt werden. Wenn Portale dazu übergehen sollten, Inhalte vorsichtshalber nicht mehr zu veröffentlichen, wenn sie der prüfenden Instanz unbekannt sind, würde eine vorherige Registrierung selbst für profanste Beiträge unumgänglich. Die Richtlinie kann somit Urheber_innen paradoxerweise an der rechtmäßigen Veröffentlichung ihrer eigenen Werke hindern. Kritiker bringen obendrein vor, dass sie somit in Kauf nimmt, EU-weit eine erhebliche Einschränkung der Ausdrucks- und Meinungsfreiheit zu erwirken. So gelangt etwa David Kaye, UN-Berichterstatter zu Förderung und Schutz der Meinungsfreiheit, zu dem Schluss, dass der Entwurf in den o.g. Teilen einen Menschenrechtsverstoß darstellt[2].

Mit einer vorschnellen Zustimmung zum Entwurf des Rechtsausschusses, ungeachtet der schwerwiegenden Bedenken, erweisen Sie mitunter auch den Urheber_innen einen Bärendienst. Denn eine Verabschiedung der Richtlinie in dieser Form würde wohl zurecht eine gerichtliche Klärung der möglichen Grundrechtseinschränkungen nach sich ziehen. Sollte dann etwa der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bedenken ebenfalls teilen, würde dies relevante Teile oder gar die Richtlinie als Ganzes aussetzen; der Rechtsausschuss müsste das ganze Verfahren erneut eröffnen, und für unbestimmte Zeit verbliebe das Urheberrecht weiter auf seinem überholten Stand. Es ist daher dringend geboten, diese ernst zu nehmenden Risiken schon vor Verabschiedung der Richtlinie zu entschärfen, um Urheber_innen nicht noch länger auf einen modernen Rechtsrahmen warten zu lassen.

Faire Vergütung für Urheber_innen ist ein absolutes Muss. Für dieses Ziel müssen jedoch verhältnismäßige Mittel eingesetzt werden. Als Urheber_innen leiden wir seit Jahren darunter, dass der Respekt vor urheberrechtlichem Schutz stark zurückgegangen ist. Das Urheberrecht stellt traditionell einen Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber_innen und der Allgemeinheit dar.

Wird dieser Ausgleich verfehlt, droht dieser Respekt langfristig weiter zu erodieren. Die unbedingte Zustimmung vieler Urheber_innenverbände zu einem Entwurf, der allem Anschein nach von menschenrechtlichen Bedenken geprägt ist, bestätigt diesen Mechanismus von der anderen Seite: Viele Urheber_innen fühlen ihre Interessen inzwischen so hintergangen, dass sie nicht einmal die Forderung derartiger Rechtsnormen ablehnen. Wir müssen daher dringend an Wegen arbeiten, das gegenseitige Vertrauen wieder aufzubauen. Das darf keinesfalls heißen, dass Urheber_innen hierfür auf ihre Rechte verzichten müssen. Aber wenn wir uns als kreativ Schaffende dafür vereinnahmen lassen, fundamentale Grundrechte zu gefährden, handeln wir gegen unsere eigenen Interessen.

[1] https://www.bdzv.de/fileadmin/bdzv_hauptseite/Medienpolitik/assets/Appell-der-Kultur-und-Kreativwirtschaft-zur-EU-DSM-RL-06-2018.pdf

[2] https://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-OTH-41-2018.pdf


Über die C3S SCE:

Die C3S ist eine 2010 gestartete Initiative zur Gründung einer modernen Verwertungsgesellschaft für Musik. Es ist Ziel der C3S, durch Verwendung moderner Kommunikationstechnologie eine unkomplizierte Abwicklung bei optimaler Verteilungsgerechtigkeit zu ermöglichen. Anders als die exklusive Vertretung des gesamten Werkkatalogs der Urheber_innen durch die GEMA, soll die C3S die Vertretung auch einzelner Werke erlauben. Neben klassischem Urheberrecht soll durch Unterstützung von Creative-Commons-Lizenzverträgen erstmals Marktgleichheit auch für alternative Lizenzierungskonzepte hergestellt werden.

Der vollständige Name der 2013 gegründeten Europäischen Genossenschaft (SCE) ist: „Cultural Commons Collecting Society SCE mit beschränkter Haftung“. Die offizielle Kurzform lautet „C3S SCE“, umgangssprachlich „C3S“. Die abgekürzten Formen werden mit einem Artikel verwendet (z.B. „die C3S“).

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