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Der Deutsche Bundestag beschäftigte sich am 26.04.2007 in erster Lesung mit den folgenden Anträgen:
• Kulturwirtschaft als Motor für Wachstum und Beschäftigung stärken (Drs 16/5110) Antrag CDU/CSU und SPD
• Populäre Musik als wichtigen Bestandteil des kulturellen Lebens stärken (Drs 16/5111) Antrag CDU/CSU, SPD
• Die Bedeutung der Kulturwirtschaft anerkennen und ihren Stellenwert auf Bundesebene nachhaltig fördern (Drs 16/5104) Antrag Bündnis 90/Die Grünen
• Die Kulturwirtschaft als Zukunfts- und Wachstumsbranche in Europa stärken (Drs 16/5101) Antrag FDP
Besonders bemerkenswert ist das im Antrag „Populäre Musik als wichtigen Bestandteil des kulturellen Lebens stärken“ der CDU/CSU und SPD festgehaltene Anliegen, „dass Musikerinnen und Musiker ihre Kreativität nicht einseitig ökonomischen Interessen unterwerfen müssen.“
Die Entwicklung nicht nur zu einer Wissens-, sondern vor allem zu einer Kreativgesellschaft sichert nicht nur den Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern ist vor allem eine wesentliche Vorraussetzung für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft. Eine umfassende musikalische Bildung, die jedem Kind und Jugendlichen die Möglichkeit zur kreativen Entfaltung bietet, ist aber Grundlage der zahlreichen Initiativen in letzter Zeit. Es gilt möglichst früh, die Zugänge zur kulturellen Vielfalt in unserem Land zu eröffnen. Die verstärkte Wahrnehmung bildungs- und kulturpolitischer Themen in der politischen Diskussion lässt hoffen, dass das Ziel des chancengleichen Zugangs zur musikalischen Bildung nicht mehr in weiter Ferne liegt.“