Am vorletzten Tag vor der parlamentarischen Sommerpause wurden die Debatten zum sogenannten Korb II Urheberrecht in der Informationsgesellschaft abgeschlossen. Ein immerhin vierjähriger Diskussions- und Beratungsprozess kommt damit zu einem doch noch positiven Ende. Denn: Die Verhinderung des Schlimmsten ist auch ein Erfolg.
Nachdem in der 14. Wahlperiode sehr zügig – fast genau in dem von der EU gesetzten Rahmen – ein Teil der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft (Korb I) umgesetzt wurde, wurde in der 15. Wahlperiode mit den Arbeiten am sogenannten Korb II Urheberrecht in der Informationsgesellschaft begonnen. In der zweiten Jahreshälfte 2003 hatte das Bundesjustizministerium einen Fragenkatalog vorgelegt, zu dem die interessierten Kreise Stellung nehmen sollten. Anschließend bildete das Bundesjustizministerium zahlreiche Arbeitsgruppen teilweise mit Unterarbeitsgruppen, in denen spezifische urheberrechtliche Fragen von Verbandsvertretern sowie weiteren Experten intensiv debattiert wurden. Es wurde dabei der Versuch unternommen, bereits im Vorfeld des Referentenentwurfs möglichst viele Positionen einzuholen.
Der Arbeitsauftrag einiger Arbeitsgruppen reichte dabei über das Thema Urheberrecht in der Informationsgesellschaft hinaus. Es sollte ausgelotet werden, ob weitere offene Fragen in einem Gesetzespaket zusammen mit den anstehenden Themen von Korb II gelöst werden sollten. So befasste sich eine Arbeitsgruppe mit Ausstellungsvergütungen für Bildende Künstlerinnen und Künstler, eine andere mit dem Künstlergemeinschaftsrecht. Letztlich wurde dann doch die Entscheidung getroffen, sich mit den originären Themen zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft zu befassen. Ende des Jahres 2004 lag der erste Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor und sorgte für viel Empörung. Insbesondere die vorgeschlagenen Regelungen zur Vergütungsabgabe stießen sowohl bei den Urhebern und anderen Rechteinhabern als auch bei der Geräteindustrie auf Widerstand. Sahen die einen nicht mehr gewährleistet, dass sie tatsächlich eine angemessene Vergütung für das erlaubte Kopieren ihrer Werke erhalten, beschworen die anderen Wettbewerbsnachteile gegenüber dem Ausland. Bei der Cebit 2005 machte Bundeskanzler Schröder dann den Computerherstellern und -importeuren über die bisherige Regelung hinausgehende weitreichende Zugeständnisse.
Eine Vergütungspflicht sollte erst dann entstehen, wenn die Geräte zu mindestens zehn Prozent für urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen genutzt werden. Darüber hinaus sollte die Abgabe auch noch auf fünf Prozent des Gerätepreises gedeckelt werden. Diese Zusagen von Kanzler Schröder stießen auf scharfe Kritik bei den Urhebern und Rechteinhabern. Sie wurden auf Grund der vorzeitigen Neuwahlen im Herbst 2005 nicht mehr im Parlament behandelt. Die meisten waren sehr erstaunt, dass, nachdem bereits der erste Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft auf harsche Kritik bei den Urhebern stieß, im zweiten Referentenentwurf aus der 16. Wahlperiode die Zusagen von Bundeskanzler Schröder tatsächlich aufgenommen wurden, obwohl inzwischen Angela Merkel Bundeskanzlerin war. Der Anfang des Jahres 2006 vorgelegte Zweite Referentenentwurf war daher Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen.
Der Deutsche Kulturrat hat wiederholt deutlich gemacht, dass, wer A zur Privatkopie sagt, auch B zu einer angemessenen Vergütung der Urheber und anderen Rechteinhaber sagen muss. Im November 2006 führte der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags drei Anhörungen zum Gesetzesvorhaben durch. Eine Anhörung befasste sich ausschließlich mit der Vergütungsabgabe. Auch hier war die Kritik an den Vorschlägen der Bundesregierung von Seiten der Urheber überdeutlich. Letztlich scheinen die Argumente der Kritiker die Abgeordneten des Deutschen Bundestags überzeugt zu haben. Der Rechtsausschuss hat den Gesetzesentwurf sehr gründlich beraten und diskutiert. Dabei sind grundlegende Veränderungen herausgekommen.
Wesentlich ist, dass die starren Grenzen von zehn Prozent mindestens urheberrechtsrelevanten Kopien für das Greifen der Vergütungsabgabe und die Beschränkung der Abgabe auf fünf Prozent des Gerätepreises herausgenommen sind. Schon vor den Anhörungen zog die Bundesregierung, nach heftigen Protesten, die sogenannte „Bagatellklausel“ zurück. Dieses ist ein wichtiger kulturpolitischer Erfolg, der nicht kleingeredet werden sollte. Dennoch scheint die Zeit, in der mit tatsächlichen Verbesserungen für die Urheber im Urheberrecht zu rechnen war, im Moment an ein Ende gekommen zu sein. Es geht nun darum, das Schlimmste zu verhindern.
Der dritte Korb Urheberrecht in der Informationsgesellschaft wurde anlässlich der Bundestagsdebatte zu Korb II schon gepackt und es zeigte sich, dass die gefundenen Kompromisse zur On-the-spot-consultation bereits infragegestellt werden. Erneut steht die Frage im Raum, wie mit den Forderungen nach Open Access umgegangen wird. Wissenschaftler fordern hier weitreichende Regelungen zur kostenlosen Online-Nutzung von Literatur und verweisen darauf, dass diese Literatur erst dank öffentlicher Förderung entstehen konnte und damit frei zugänglich sein sollte. Verlage unterstreichen zu Recht, dass es damit für sie uninteressant wird, in Wissenschaftsliteratur und speziell in Zeitschriftendatenbanken zu investieren.
Und auf der dritten Seite stehen die Bibliotheken, die sich als Informationsvermittler profilieren. Das Urheberrecht wird den Kulturbereich also auch weiterhin intensiv beschäftigen. Die zentrale Prämisse muss dabei sein, dass die Urheber und Rechteinhaber im Mittelpunkt der Debatte stehen. Denn um ihre Interessen, Rechte und Ansprüche geht es im Urheberrecht.