Ganz im Gegenteil: Während Künstler wie Wadde-Raab Millionen sellen – warum auch nicht? – geraten Musiker und Musikerinnen, wie übrigens auch andere Unterrichtende, in die Gefahr des sozialen Bankrotts, aber Verzeihung: Sozial schwach hieß schon immer: hat wenig Geld. Die sozialen Fähigkeiten wurden nie durch diesen Topos in Frage gestellt.
In unserem Lande der Dichter und Denker, sogar das Land von Bach bis Bauckholt, galt Musik als Kunst – was, wenn es in Bälde keine lebenden Künstler/-innen mehr gibt, weil sie nicht existenzsichernd wirtschaften können? Hat gar der angebliche Erfinder der Musik, ein gewisser Boethius, seinen Giftschrank geöffnet, und nun müssen, gleichsam am Ende des Abendlandes, die erfolglosen und vom Pop-Weltmarkt hinfortgemobbten Musik-Künstler/-innen alle dran glauben? Ganz im Gegenteil: Während Künstler wie Wadde-Raab Millionen sellen – warum auch nicht? – geraten Musiker und Musikerinnen, wie übrigens auch andere Unterrichtende, in die Gefahr des sozialen Bankrotts, aber Verzeihung: Sozial schwach hieß schon immer: hat wenig Geld. Die sozialen Fähigkeiten wurden nie durch diesen Topos in Frage gestellt. Der Schierlingsbecher der selbstständig Unterrichtenden ist dabei, allerdings in gänzlicher Unkenntnis der verzwickten Rechtslage und deren Widersprüchlichkeit, geradezu selbstgebraut: Wer viel Unterricht erteilt, zum Beispiel, um davon ein zum Leben ausreichendes Einkommen zu erzielen, muss nun gewahr werden, dass er/sie selbst den gesamten Betrag für die Rentenversicherung hätte zahlen müssen – so sagt es ein reanimiertes Gesetz von 1923 (noch vor Adolf und seinen Autobahnen!), das von der BfA, also „dem“ Rentenversicherungsträger an sich, erstmal Buchstabe um Buchstabe angewendet werden soll – obwohl doch seit 1983 das Künstlersozialversicherungsgesetz gilt, das eben auch Musikunterricht einschließt. Dies ficht nach bisherigem Sich-Ereignen-des-Gänzlich-Ungedachten die BfA jedoch nicht an – im Gegenteil, es ist von flächendeckenden Betriebsprüfungen die Rede...Schwanengesang der Musikkultur im Lande des Dichtens und Denkens? Ja, vermutlich: Schon erhielten Unterrichtende an Volkshochschulen Nachzahlungsbescheide in katastrophaler fünfstelliger Höhe (wer hat schon mal eben 35.000 oder 50.000 Mark für einen Rentenbeitrag gezahlt, aus dem niemals eine adäquate Rente wird bezogen werden können?), es soll aber eine moderate Nachzahlungspolitik angestrebt werden, so heißt es.
Vielleicht gilt das KSVG ja noch etwas, und es war alles gar nicht so gemeint, das Leben ist gar nicht böse?
Die Informationen sind sehr widersprüchlich: Es lohnt sich, auf die Internetseiten der GEW oder eventuell der IG Medien zu schauen! Natürlich sollen sich Betroffene „vertrauensvoll“ an die BfA wenden, empfiehlt diese. Rat eines Justiziars: bei einem entsprechenden Bescheid sofort einen Widerspruch einlegen, um aufschiebende Wirkung zu erlangen. Spätestens dann wird wegen der hohen Zahl der Betroffenen eine rechtliche Klärung, welches Gesetz denn nun gilt, eingeleitet werden müssen... Allerdings dürften die Probleme für nicht in der KSK Versicherte ziemlich ernst sein. Obwohl sich angesichts solch einer Lage vielleicht Spott und Hohn verbieten mögen, frage ich dennoch: Entschließt sich eine/r zum Genuss des selbstgebrauten Schierlingsbechers und scheidet in Frieden dahin, bekommen dann Angehörige oder begünstigte Personen die ja teils schon angezahlten Rentenbeiträge ausgezahlt, so wie es mittlerweile in der privaten Rentenversicherung (sic!) normal ist?